Übersetzungsdienst v Student: wo/wie/was anmelden?

Hallo,

Wenn man von dem Fall ausgeht, dass ein Student (Bafög Empfänger) nebenbei Übersetzungen (z.B. als Dienstleistung) anbietet und einige der Leute, die diesen Dienst nutzen auf eine Rechnung bestehen… was muss dieser Student dann tun, um diese Rechnungen ausstellen zu können.
Muss er ein Gewerbe anmelden?
Muss er Steuern zahlen?
Wo muss er sich überhaupt melden?
Was ist bei dem Ausstellen von Rechnungen zu beachten? (Mwst??)

Mit den allerherzlichsten Grüßen,
Linda

Halo, sie haben grundsätzliche Fragen, und diese wo wie und was
da muß man verschiedene Themen ansprechen, wo ein Berater nicht reicht.
Fangen sie am besten an ( meine Rat ) eine Liste mit Fragen erstellen und in AWO, Caritas oder Kirche, denn die sind bemüht zu helfen, ohne gleich Geld zu wollen.
Das bringt zuerst die erste Orientierung um zu wissen auch wann, mit wem und wie viel(Termine, Geld,…)

grüße
Martina

Hallo,

Erst mal herzlichsten Dank für die Antwort.
Ich habe schon mal bei der Caritas gefragt (weil ich jemanden kenne, der da arbeitet) doch die konnten nicht weiterhelfen und als Student fehlt mir natürlich das Geld für eine „richtige“ Beratung.
Ich habe auch schon versucht, im Internet Antworten auf meine Fragen zu bekommen, doch da scheint sich alles zu wiedersprechen („nein, es muss nicht als Gewerbe angemeldet werden, da es kein Gewerbe ist“ „man muss es anmelden“ „es ist eine Kunst und muss nicht angemeldet werden“ usw.)
Was mich wohl am meisten interessiert ist, OB und WO ich das anmelden muss, der Rest läst sich dann ja darauf aufbauend rausfinden.
Falls mir hierbei irgendjemand behilflich sein kann wäre ich sehr dankbar!

Herzliche Grüße,
Linda

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Ja gut, dann kommt mir die Gedanke einen Übersetzer vom Beruf zu fragen,jeder hat irgendwann angefangen.

in meinen Unterlagen habe ich gefunden folgendes:

notwendige Daten einer Kleinbetragrechnung:
Kleinbetragrechnung bedeutet Rechnungsbetrag ( Brutto) unter 150 €

  • vollständiger Name und Anschrift des Rechnungstellers
  • Rechnungsdatum
  • Anzahl und Art der Ware bzw. Benennung der Leistung in handelsüblicher Bezeichnung
    -die Umsatzsteuer in % und Euro
    -Bruttobetrag

ja, Gewerbe als Student, da weiss ich sonst nicht, sie sind für mich geschäftsfähige Mensch, vor dem Gesetz sind wir alle gleich.
Ich bin im Forum seit kurzem und manchmal geht die Diskusion gleich los, manchmal eben nicht, versuchen sie Ihre Frage in anderen Bretten zu stellen z.B. Job und Kariere
grüß
M.

Servus Linda,

um hier mal einige Wirrnisse aufzuräumen:

was muss dieser Student dann tun, um
diese Rechnungen ausstellen zu können.

Dafür muss er nichts Besonderes tun. Wenn ich meinem Nachbarn einen Kleiderschrank verkaufe, und er möchte eine Rechnung haben, kann ich ihm selbstverständlich eine Rechnung erteilen.

Muss er ein Gewerbe anmelden?

Nein, es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit. Näheres vgl. § 18 Abs 1 EStG. Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit muss nicht bei der Gemeinde, sondern beim örtlich zuständigen Finanzamt angezeigt werden - § 138 Abs 1 Satz 3 AO.

Muss er Steuern zahlen?

Das hängt davon ab, wie hoch sein zu versteuerndes Einkommen ist. Der Grundfreibetrag gem. § 32a Abs 1 EStG ist 7.664 € im Jahr. Bitte nicht mit der Geringfügigkeitsgrenze 400 € / Monat beim „Minijob“ verwechseln, das hat damit gar nichts zu tun.

Wo muss er sich überhaupt melden?

Vgl. oben.

Was ist bei dem Ausstellen von Rechnungen zu beachten?
(Mwst??)

Sinnvoll ist, von vornherein den eindeutigen und klaren Begriff Umsatzsteuer zu verwenden. „Mehrwertsteuer“ ist insofern nicht falsch, als der Begriff für dieses System der Besteuerung existiert, außerdem auf der Ebene europäischen Rechtes. Aber nicht in der deutschen Steuergesetzgebung.

Wie auch immer:

Grundsätzlich wird bei Unternehmern, deren Umsatz 17.500 € im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und in den Folgejahren jeweils im Vorjahr, und 50.000 € im laufenden Jahr nicht übersteigt, keine USt erhoben (vgl. „Kleinunternehmerbesteuerung“ gem. § 19 Abs 1 UStG). Diese dürfen dann auch auf ihren Rechnungen keine USt ausweisen (Vorsicht! das hat mit der zitierten Regelung für Kleinbetragsrechnungen nichts, aber auch gar nichts zu tun). Man kann zur Regelbesteuerung optieren, das ist in der Regel sinnvoll, wenn man hauptsächlich oder ausschließlich für Unternehmer tätig ist (nicht für „private“ Endverbraucher). Aber nur, wenn man sich ein wenig mit dem Thema USt auseinandersetzt. Wer es einfacher haben will, nimmt die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch, auch wenn ihn das ein paar Euronen gesparte Steuer kostet.

Den Rat, sich mit diesen Fragen an bereits etablierte Übersetzer zu wenden, teile ich nicht. Meine Tisch- und Bettgefährtin ist Übersetzerin, ich lese in diesem Zusammenhang in einigen Mailinglisten von Übersetzern mit - was für ein Zeug da manchmal über die steuerlichen Aspekte des Berufes, vor allem im internationalen Zusammenhang, verzapft wird, geht auf keine Kuhhaut.

Eine rühmliche Ausnahme ist in diesem Zusammenhang Per Döhler vom ADÜ Nord: Der hat von dem Krams eine Ahnung, als sei es sein eigenes Fach.

Schöne Grüße

MM

Servus,

Ja gut, dann kommt mir die Gedanke einen Übersetzer vom Beruf
zu fragen,jeder hat irgendwann angefangen.

Dann sollte man bei Fragen zum Kfz wohl am besten den Bäcker nebenan fragen, denn der fährt ja auch ein Auto??

in meinen Unterlagen habe ich gefunden folgendes:

notwendige Daten einer Kleinbetragrechnung:

Was hat die Regelung zur Kleinbetragsrechnung aus § 33 UStDV nach Deiner Ansicht mit der vorgelegten Frage zu tun? Wenn ein Student mit nicht zu großer Erfahrung meinetwegen 25 Normzeilen in der Stunde packt und einen Zeilenpreis von 80 Cent nimmt, gibt das schon bei einem Auftrag, den er in einem einzigen Tag durchklopft, keine Kleinbetragsrechnung mehr.

Und USt darf ein Kleinunternehmer gem. § 19 I UStG nicht ausweisen. Auch nicht auf einer Kleinbetragsrechnung - nur, wenn er zur Regelbesteuerung optiert.

ja, Gewerbe als Student, da weiss ich sonst nicht, sie sind
für mich geschäftsfähige Mensch, vor dem Gesetz sind wir alle
gleich.

Ja, d.h. auch vor § 18 Abs 1 EStG: Kein Gewerbebetrieb - also auch keine Anmeldung des Gewerbes.

Ich bin im Forum seit kurzem und manchmal geht die Diskusion
gleich los,

Ja, wir haben auch schon bessere Zeiten erlebt, als der Betrieb hier nicht primär auf 24/7 ausgelegt war, und öfter mal Tage vergingen, bis eine Antwort auf ne Frage da war - aber dann halt eine richtige.

Schön war die Zeit - kann man übrigens in der Option „Expertensuche“ außerhalb des Forums heute noch haben.

Schöne Grüße

MM