Servus Linda,
um hier mal einige Wirrnisse aufzuräumen:
was muss dieser Student dann tun, um
diese Rechnungen ausstellen zu können.
Dafür muss er nichts Besonderes tun. Wenn ich meinem Nachbarn einen Kleiderschrank verkaufe, und er möchte eine Rechnung haben, kann ich ihm selbstverständlich eine Rechnung erteilen.
Muss er ein Gewerbe anmelden?
Nein, es handelt sich um eine freiberufliche Tätigkeit. Näheres vgl. § 18 Abs 1 EStG. Die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit muss nicht bei der Gemeinde, sondern beim örtlich zuständigen Finanzamt angezeigt werden - § 138 Abs 1 Satz 3 AO.
Muss er Steuern zahlen?
Das hängt davon ab, wie hoch sein zu versteuerndes Einkommen ist. Der Grundfreibetrag gem. § 32a Abs 1 EStG ist 7.664 € im Jahr. Bitte nicht mit der Geringfügigkeitsgrenze 400 € / Monat beim „Minijob“ verwechseln, das hat damit gar nichts zu tun.
Wo muss er sich überhaupt melden?
Vgl. oben.
Was ist bei dem Ausstellen von Rechnungen zu beachten?
(Mwst??)
Sinnvoll ist, von vornherein den eindeutigen und klaren Begriff Umsatzsteuer zu verwenden. „Mehrwertsteuer“ ist insofern nicht falsch, als der Begriff für dieses System der Besteuerung existiert, außerdem auf der Ebene europäischen Rechtes. Aber nicht in der deutschen Steuergesetzgebung.
Wie auch immer:
Grundsätzlich wird bei Unternehmern, deren Umsatz 17.500 € im Jahr der Aufnahme der Tätigkeit und in den Folgejahren jeweils im Vorjahr, und 50.000 € im laufenden Jahr nicht übersteigt, keine USt erhoben (vgl. „Kleinunternehmerbesteuerung“ gem. § 19 Abs 1 UStG). Diese dürfen dann auch auf ihren Rechnungen keine USt ausweisen (Vorsicht! das hat mit der zitierten Regelung für Kleinbetragsrechnungen nichts, aber auch gar nichts zu tun). Man kann zur Regelbesteuerung optieren, das ist in der Regel sinnvoll, wenn man hauptsächlich oder ausschließlich für Unternehmer tätig ist (nicht für „private“ Endverbraucher). Aber nur, wenn man sich ein wenig mit dem Thema USt auseinandersetzt. Wer es einfacher haben will, nimmt die Kleinunternehmerbesteuerung in Anspruch, auch wenn ihn das ein paar Euronen gesparte Steuer kostet.
Den Rat, sich mit diesen Fragen an bereits etablierte Übersetzer zu wenden, teile ich nicht. Meine Tisch- und Bettgefährtin ist Übersetzerin, ich lese in diesem Zusammenhang in einigen Mailinglisten von Übersetzern mit - was für ein Zeug da manchmal über die steuerlichen Aspekte des Berufes, vor allem im internationalen Zusammenhang, verzapft wird, geht auf keine Kuhhaut.
Eine rühmliche Ausnahme ist in diesem Zusammenhang Per Döhler vom ADÜ Nord: Der hat von dem Krams eine Ahnung, als sei es sein eigenes Fach.
Schöne Grüße
MM