Übersetzungspflicht von Ämtern in der EU

Liebe Leute,

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass Ämter innerhalb der EU Dokumente aus anderen EU Ländern selber übersetzen müssen, d.h. man muss sich nicht selbt um die Übersetzung kümmern (etwa slowakische Geburtsurkunde zur Vorlage bei einem Amt in Deutschland).

Kann jemand sagen, wo ich dieses Gesetz finde?

Danke und VG
A.J.

Hallo,

auf die schnelle habe ich nur den § 23 VwVfG/§ 19 SGB X gefunden, der besagt aber eher das Gegenteil, dass die Behörde eine Übersetzung vom Antragsteller/Betroffenen/Kunden/wie auch immer verlangen kann. Und Amtssprache ist -offiziell- immer noch deutsch.

Andererseits gibt es aber noch den Amtsermittlungsgrundsatz …
Ich kenne es so, dass die Behörde i.d.R. selber die Übersetzung vornimmt, sofern es ihr möglich ist (weil es z.B. eine Auslandsabteilung gibt) Ist da i.d.R. auch schneller, als wenn man den Betroffenen noch einmal auf die Füße tritt.

Greetz
S_E

Hallo,

also zumindest in der Abgabenordnung steht eindeutig:

„Die Amtssprache ist deutsch“

Wer also nicht selbst Übersetzungen beibringen kann, kann auch nicht darauf vertrauen, das Finanzamt gewähre Steuererleichterungen.

Gruß
Lawrence

Hallo,

kurz gesagt…die gibt es nicht…

Da verwechselst du wohl die Vorschift der EU, das amtliche Dokumente außer in der jeweiligen Landessprache auch noch mindestens in einer anderen Hauptsprache der EU abgefasst sein müssen.
Beispiele:

  • Pass
  • Führerschein
  • Zulassungsschein des Kfz.

Danke für die netten Recherchen!

Also ich wusste nur ganz speziell, dass das Bafög-Amt (und davon die Auslandsabteilung) verpflichtet war, die ausländischen Dokumente selbst zu übersetzen. Da mag wohl dieses Amtsermittlungsprinzip im Vordergrund gestanden haben. Es ist vielleicht andererseits einzelnen Städten nicht zumutbar, dutzende von Übersetzern für EU Landessprachen zu beschäftigen.

Sollte dennoch noch jemand etwas Positives in dieser Richtung entdecken, wäre ich dankbar.

LG A.J.

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