es geht um den fiktiven Fall das ein steuerpflichtiger nichtselbständiger Arbeitnehmer im Monat Januar durch eine Einmalzahlung und tarifvertragliche Lohnerhöhung 300€ brutto mehr bekommt, netto aber gerade mal 50€ bei raus kommen.
Dazu wäre mal interessant eine Liste zu sehen, bei welchen Beträgen welche Steuern zu entrichten sind, entweder als %-Werte oder Absolutwerte.
Dieser Arbeitnehmer ist nämlich ziemlich enttäuscht mal gerade 17% des erhöhten Bruttobetrages zu bekommen.
es geht um den fiktiven Fall das ein steuerpflichtiger
nichtselbständiger Arbeitnehmer im Monat Januar durch eine
Einmalzahlung und tarifvertragliche Lohnerhöhung 300€ brutto
mehr bekommt, netto aber gerade mal 50€ bei raus kommen.
Dazu wäre mal interessant eine Liste zu sehen, bei welchen
Beträgen welche Steuern zu entrichten sind, entweder als
%-Werte oder Absolutwerte.
Hallo,
da muss ich mich dem Vorredner anschließen. Die Versteuerung richtet sich nicht nur nach einer einfachen Einkommenssteuertabelle, sondern ebenso nach der Art der Einnahmen. So werden Nachtschichtzuschläge oder Feiertagszuschläge von der Steuer befreit, wohingegen Abfindungen und Co. wieder anders besteuert werden. Um aber der Frage nach der Lohnsteuerübersicht nachzukommen, könnte folgender Link weiter helfen: http://www.gruenderlexikon.de/magazin/tabelle-zur-ei…. Da gibt es neben den jetzigen Aussagen zu den Einkommenssteuern auch Angaben zu den Steuern, die vor mehr als 50 Jahren erhoben wurden. Die Tendenz ist dabei kontinuierlich sinkend.
es hat sich nun geklärt - das Personalamt gab die Auskunft, das durch im Dezember geleistete Überstunden, eine Zusatzzahlung dabei war. Diese Steuern konnten aber nicht mehr im Dezember abgerechnet werden , sondern wurden im Januar aufgeschlagen und können erst im nächsten Jahr mit der Einkommenssteuererklärung zurückgeholt werden.
Naja, nun hat sich die Sache soweit erklärt - denke Euch beiden für die Info…