Übersicht Freistellungsaufträge - Mist, alles doppelt hier

Hallo,
gibt es eigentlich eine Möglichkeit, irgendwie heraus zu bekommen, wo man wieviel an Freistellungsbeträgen „hinterlassen“ hat, wenn man im Laufe der Jahre die Übersicht verloren hat? Eine Art „zentrales Register“, bei dem man nachfragen kann?
Oder ergibt sich das aus irgendwelchen Bescheinigungen, die man bei „Benutzung“ der Beträge bekommt? Sind diese Bescheinigungen immer vollständig?
Gruß
Spora Disch

Nein, ist auch nciht nötig, du kannst gerne Hunderte Aufträge erteilen. Wichtig ist nur die Summe die wirklich einbehalten wird. Kommst du drüber möchte das FA dann Geld zurück haben.

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Naja - um die geht’s mir ja. Wie bekomme ich raus, wieviel wo freigestellt wurde?

Hallo!

Der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag wird auf den Steuerbescheinigungen ausgewiesen. Wenn du also von der Bank eine solche Bescheinigung erhälst, hast du die relevanten Beträge.

Diese Beträge werden auch an die Finanzverwaltung übermittelt.

Sie sollten vollständig sein. Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung für die Stellen, die den Kapitalertragsteuereinbehalt durchführen. Fehler können in diesem Bereich natürlich auch passieren, bei dem ganzen Altanteilsmist und den verschiedenen Varianten ist mir kaum vorstellbar, dass das immer stimmt. Wenn du aber nur 0,05 % auf dein Tagesgeldkonto hattest, dann könnte das schon klappen! :slight_smile:

Das heißt aber nicht, dass du von jeder Bank oder depotführenden Stelle etc. automatisch eine Bescheinigung erhälst, vielfach werden diese nur auf Anforderung übersandt.

Schöne Grüße!

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Hallo,

Kann ich bei der eine Liste bekommen? Ich bin mir nämlich ziemlich sicher, dass ich nicht von allen

eine Bescheinigung bekommen habe.

Ergänzend: mir geht es nicht darum, die bezahlte Quellensteuer irgendwo anzugeben und ggf. erstattet zu bekommen, sondern den Freibetrag auch auszunutzen.
Gruß
Spora Disch

Nein, das machen die nicht.

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Mist.

Was passiert, wenn man zu viel freistellt? Nicht absichtlich natürlich, sondern einfach wegen der verlorenen Übersicht. Gibt es eine Ermahnung oder muss man mit einer Strafe rechnen?

Gruß
Spora Disch

Das kann aufgrund des Kontrollmaterials auffallen.

Nein, das Finanzamtb würde dich im Regelfall anschreiben, um Rückäußerung bitten und dann einen geänderte Steuerbescheid veranlassen.

Wenn du statt 801 € aus Versehen 900 € hattest, zahlst du halt 25 € Steuern nach. Wenn du statt 801 € aus Versehen 25.000 € hattest, dann wirst du eine Strafe zu erwarten haben,

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Danke euch beiden, ich fühle mich informiert!

Gruß
Spora Disch