gerade habe ich festgestellt, dass das Programm „Steuer-Spar-Erklärung“ eine Übersicht enthält, welche Leistungen von Personen im Haushalt als „Handwerkerleistungen“ zählen.
Was bedeutet das? Darf nur ein Handwerker diese Leistungen erbringen? Und wenn man es aber selber macht? Was hat das für Konsequenzen?
Zu diesen „Handwerkerleistungen“ zählt z.B. auch die Montage von Möbeln. Heißt das, man darf Möbel nur von einem Handwerker montieren lassen? Und was passiert, wenn man diese selber zusammenbaut?
Die Möbel in diesem Beispiel sollen in einer möbliert vermieteten Wohnung stehen, daher tauchen sie in der Steuererklärung auf.
Ich hoffe, ihr könnt etwas Licht in den Paragraphendschungel bringen.
Dass man unter Berücksichtigung des §35a EStG die Einkommensteuer um 20% der Handwerkerrechnung mindern kann, maximal 1200€.
Darf nur ein Handwerker diese Leistungen
erbringen?
Das ist eine rein steuerrechtliche Regelung.
Jeder darf Möbel zusammenbauen.
Davon unabhängig sind andere Vorschriften. So darf z.B. nur ein Elektrobetrieb, der bei einem Netzbetreiber eine Eintragung hat, Arbeiten an der elektrischen Anlage ausführen.
Und wenn man es aber selber macht? Was hat das für
Konsequenzen?
Nach dem EStG führt eine Ausführung durch einen selber keinerlei Konsequenz - man kann halt nur mit solchen Arbeiten keine Steuerlast senken.
Handwerkerkosten können nur für die Arbeitsleistung, nicht für die Möbel und andere Materialien abgesetzt werden. Es muss eine Rechnung und einen Zahlungsbeleg geben.
Aber jetzt lese ich den Nachsatz: Als Vermieter kann man natürlich (fast) alles absetzen, Möbel, Arbeit etc., aber nicht als Handwerkerkosten im o.g. Sinne.