Übersicht Vor-/Nachteile Heirat (mit Kind)

Hallo,

Gibt es irgendwo eine Aufstellung, was werdende Eltern für Vorteile/Nachteile bei Heirat haben? Insbesondere natürlich finanzieller Art, aber auch anderes.

Kurz zur Situation:
Werde demnächst Vater, bin berufstätig. Meine Freundin ist nicht berufstätig (noch Studentin, demnächst arbeitssuchend) und im 4. Monat.

Ich kenne mich noch nicht weiter aus, stelle mir aber vor, dass z.B. für meine Freundin ALG I oder II greift - demgegenüber stände z.b. bei Heirat eine Änderung meiner Lohnsteuerklasse auf 3, oder?

Ich weiss, es ist etwas schwammig formuliert, aber es wäre schön, trotzdem mehr zu erfahren.

Danke,
Jan

Hallo,

ob es da eine genaue Aufstellung gibt weiß ich nicht!

Kann aber sagen dass man mit Heirat nur vom Geld her gesehen in der Regel besser fährt!

Du kommst nach der Heirat in Lohnsteuerklasse 3 mit einem Kind und deine Frau kann dann Elterngeld in Höhe von 300 Euro bekommen! Kindergeld gibt es ja sowieso, egal ob verheiratet oder nicht!

Wenn ihr nicht heiratetm werdet ihr aber trotzdem als eheänliche Gemeinschaft behandelt (falls ihr zusammen wohnt) und du behälst die schlechte Steuerklasse und sie bekommt je nach deinem Einkommen auch nur Elterngeld in Höhe von 300 Euro sowie Kindergeld!

Aber nur wegen des Geldes sollte man vielleicht nicht unbedingt heiraten, glaube da gibt es andere wichtigere Punkte!

Du kannst trotzdem die Vaterschaft anerkennen und das Kind kann auch ohne Heirat deinen Nachnamen tragen!

Mein Mann und ich haben während der ersten Schwangerschaft auch lange diskutiert und dann noch auf den letzten Drücker geheiratet und sind bis jetzt noch ganz zufrieden mit uns! in 10 Wochen kommt Sohnemann Nr. 2 auf die Welt!

Hoffe konnte Dir etwas helfen!

Liebe Grüße Ines

und was ist mit Liebe??
Was ist denn mit der guten alten Liebesheirat und „aus Überzeugung“?

Bin wohl zu romantisch… Ich habe letzten September geheiratet und finanziell gesehen noch keine große Veränderung festgestellt.
Muss allerdings zugeben, dass ich auch noch nicht wirklich darauf geachtet habe.

Mein Bruder wird bald zum zweiten Mal Papa und die zwei heiraten aus Überzeugung nicht. Gibt´s auch.
In jedem Fall alles gute für Euch und die Kleine!

frowerpau

Hallo,
vergiss bei Deiner Aufrechnung aber diee Scheidungskosten nicht - das ist ein nicht ganz unerheblicher Betrag, der einkalkuliert sein sollte.

Huh ich höre jetzt die Meute schon wieder heulen - „… wieso Scheidung, kann es nicht auch mal klappen, …“

Klar kann es das, aber wer die Ehe aus rein wirtschaftlichen Gesichtspunkten in Erwägung zieht und das Kind offensichtlich auch nicht so geplant war - nun der sollte diese Überlegungen nicht außer acht lassen.

Gruß D.

Hey Jan,

also mein Freund und ich sind auch nicht verheiratet obwohl wir einen Sohn haben. Ich glaube ehrlich gesagt, heiraten hat nur den einen Vorteil, dass du danach steuerlich etwas besser weg kommst. Ansonsten gibt es wohl keine finanziellen Vorteile. Ich persönlich halte nicht allzu viel vom heiraten. Wenn heiraten, dann aus Überzeugung! Aber jedenfalls nicht aus finanziellen Gründen.

Wenn ihr irgendwann sowieso heiraten wollt, dann könnt ihr das auch jetzt tun. Aber wenn ihr eigentlich nur heiraten wollt, des Finanziellen wegens oder wegen dem Kind, lasst es bleiben.
Meinem Freund war es unglaublich wichtig, dass sein Sohn seinen Namen trägt. Also, heißt der Kleine halt wie er. Aber deswegen gleich zum Standesamt zu rennen, kam für mich überhaupt nicht in Frage.

Viele Grüße und alles Gute für euch!
Heli

Hallo Ines,

ich fürchte, hier vertust Du Dich:

Wenn ihr nicht heiratetm werdet ihr aber trotzdem als
eheänliche Gemeinschaft behandelt (falls ihr zusammen wohnt)
und du behälst die schlechte Steuerklasse und sie bekommt je
nach deinem Einkommen
auch nur Elterngeld in Höhe von
300Euro

Meinst Du nicht eher „je nach ihrem Einkommen“ (unterstellt den Fall, dass sie zur Erziehung zu Hause bleibt) und „in Höhe von bis zu 1800 €“?

Das ist IMHO doch etwas anderes…

Gruß

Ramona

Hallo,

er schreibt das sie Studentin ist und dann gibt es nur 300 Euro!!!

Gruß Ines

Nochmal Hallo,

er schreibt das sie Studentin ist und dann gibt es nur 300
Euro!!!

das habe ich schon gesehen, aber das Elterngeld hängt von ihrem Einkommen ab, nicht von seinem!

Aber solange wir uns darüber einig sind, ist ja alles in Ordnung.

Gruß

Ramona

Nochmal Hallo,

ich meinte ja auch dass es von seinem Einkommen abhängt ob sie noch andere Hilfen (wie Wohngeld, ALG II oder so bekommt)! Dass das Elterngeld vom eigenen Einkommen abhängt war mir logisch und ich bin aufgrund der Tatsache dass sie Studentin ist nicht weiter darauf eingegangen! Habe ich vielleicht nicht so gut formuliert in meinem Artikel!

Gruß Ines

Hallo,

Ich kenne mich noch nicht weiter aus, stelle mir aber vor,
dass z.B. für meine Freundin ALG I oder II greift -

M.E. bekommt sie weder noch… Für ALG 1 müsste sie bereits mind. ein Jahr sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben, für ALG 2 muss dein Gehalt recht gering sein, denn es wird so oder so angerechnet… Ich wünsche dir, dass du nach deinem Studium mehr als diesen Freibetrag verdienst…

Zu den anderen Themen kann ich nichts sagen…

Gruß
Tato

Hi,

ein Vorteil wäre, dass ihr euch (falls du nicht privat versichert bist)alle zusammen bei deiner Krankenkasse familienversichern könnt.

Wart ihr denn schon bei einer Beratungsstelle?
Wenn deine Freundin Studentin ist bekommt sie evenetuell einiges an Einmalzahlungen - Pro Familia, die Beratungstellen der Kirchen, AWO helfen hier weiter.
Aber bald anmelden da die Wartezeiten auf den Beratungstermin relativ lang sind.

viele Grüße

Susanne

Hallo Jan,

in der Konstellation, die Du beschreibst, kann man eigentlich nur zur Heirat raten, wenn Ihr Euch denn einig seid, dass Kind gemeinsam großzuziehen und es halbwegs miteinander aushaltet. Die finanziellen Vorteile sind ganz erheblich (und nicht nur ein paar wenige, wie es hier in den Postings zum Teil geschrieben wird.)

Da meine Frau und ich bei der Geburt unserer Tochter in derselben Situation waren, wie Ihr, hier mal unsere Rechnung zur Illustration:

Vor der Eheschließung verdiente ich netto 1.650 €, sie hatte als Studentin einen Job als studentische Hilfskraft. Seit der Eheschließung mit den Steuerklassen I und V verdiene ich 2.200 €, also ein Plus von 550€. Dazu kommt der Wegfall der Krankenversicherung meiner Frau (ca. 100 €). Außerdem konnten wir durch die Heirat die Studiengebühren meiner Frau und alle in diesem Zusammenhang auftretenden Kosten steuerlich absetzen. Schließlich machte sich die Heirat auch ganz erheblich bei der Besteuerung meiner Einkünfte aus selbständiger Arbeit bemerkbar. Ich zahle jetzt noch einen Steuersatz von etwa 29 Prozent, vorher waren es dick über 40. Insgesamt denke ich, dass wir durch die Heirat monatlich etwa 700 Euro mehr haben. Alleine in diesem Jahr stehen wir also mit etwa 8.400 € besser da, als ein unverheiratetes Paar. Wenn meine Frau 2008 ihr Referendariat antreten wird, sinken zwar die Steuervorteile etwa, dafür können wir andere Förderungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen, wie z.B. Sparerfreibeträge, Riesterrente, Erbschaftssteuer (OK, hoffen wir mal, dass wie auf den letzten Vorteil noch lange verzichten können.)

Als Faustregel kannst Du festhalten: Je höher Dein Einkommen ist, desto besser steht Ihr finanziell durch die Eheschließung da, es sei denn, Ihr trennt Euch bereits nach kurzer Zeit wieder.

Und zu einer eventuellen Scheidung: Durch das Kind würde eine Trennung (egal ob Scheidung oder Auseinandergehen) in jedem Falle eine finanzielle Katastrophe für Dich bedeuten. Die Scheidung wäre zwar teuer, aber wenn Ihr es mindestens zwei Jahre miteinander durchhaltet, dürften die Kosten schon durch die zuvor genossenen Steuervorteile aufgewogen sein. Schließlich gehen für Dich als Mann durch die Eheschließung eine ganze Reihe von Rechten an Deinem Kind einher. In diesem Land ist es zum Beispiel so, dass ledige Mütter nach Gutherrinnenart entscheiden können, ob sie Dir das Sorgerecht zugestehen möchten, während Du umgekehrt nicht nach Gutsherrenart entscheiden darfst, ob Du Deinem Kind Unterhalt zahlen möchtest.

Alles in allem kann ich Dir nur raten zu heiraten.

Viel Spaß mit dem Nachwuchs,

Matt

Hallo,

vergiss bei Deiner Aufrechnung aber diee Scheidungskosten
nicht - das ist ein nicht ganz unerheblicher Betrag, der
einkalkuliert sein sollte.

Dann sollte man aber auch mal die Kosten der Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft dazu rechnen. Und die kommen gar nicht so selten teurer als eine saubere Scheidung. Es ist ein Ammenmärchen zu glauben, dass potentielle Scheidungskosten ein „Kostenrisiko“ bei Eingehung einer Ehe darstellen. Eher umgekehrt wird ein Schuh daraus. Wenn man eine nichteheliche Lebensgemeinschaft auseinandersetzen muss, wo es ggf. Kinder, Immobilien, gemeinsamen Betrieb, … gibt, freuen sich die Anwälte rein kostentechnisch weit mehr. Zudem sind diese Verhältnisse oft von einer beneidenswert naiven Sicht der tatsächlichen rechtlichen Verhältnisse gekennzeichnet, was u.U. den einen weit teurer zu stehen kommt, als er es sich jemals in seinen schlimmsten Träumen vorgestellt hätte. Da ist man mit den recht einfachen und schon eher allgemein bekannten Bedingungen im Rahmen einer Ehe auf jeden Fall besser dran. Da weiß jeder (oder kann es zumindest wissen) wo er dran ist, und auf was er sich einlässt, und wenn die Sache auseinander geht, dann gibt es ein erprobtes Verfahren, das in der überwiegenden Zahl der Fälle zu objektiv betrachtet gerechten Ergebnissen führt.

Gruß vom Wiz

Hallo,

ich bin auch kein Freund von „Vernunftehen“ aus wirtschaftlichen Gründen, aber sie lassen sich andererseits auch nicht wegdiskutieren. Wenn man aber ohnehin zusammen bleiben will, und dies auch mit gemeinsamem Nachwuchs manifestiert, dann ist dies genau der Moment, an dem man ernsthaft über die Eheschließung nachdenken sollte. Denn neben den schon genannten finanziellen Vorteilen ergeben sich auch rein praktisch viele Dinge als Ehepaar einfacher und „natürlicher“. Zwar werden „offene“ Partnerschaften zunehmend „gesellschaftsfähig“, aber ich erlebe es immer wieder, dass sich eben doch das eine oder andere Problem auftut. Sei es, dass ein Vermieter/Verkäufer einer Immobilie damit ein Problem hat, sei es, dass Kinder ständig und überall erklären müssen, dass die Eltern nicht verheiratet sind, das an jeder Ecke nach zusätzlichen Vollmachten gefragt wird, …

Was man aber auf keinen Fall vergessen sollte, ist die Frage des Erbrechtes. Ohne Trauschein hat der überlebende Partner keinerlei gesetzlichen Erbanspruch, und dies geht oft ganz übel aus. Und selbst mit Testament ist der Steuerfreibetrag mit gerade mal € 5.200,-- wirklich ein schlechter Scherz. Da kann der überlebende Partner nicht mal das Auto übernehmen, ohne hierauf gleich mindestens 17% Steuer zu zahlen. Von der Eigentumswohnung, dem Haus, Firmenanteil, Barvermögen ganz zu schweigen.

Und diese erbrechtliche Komponente ist keineswegs etwas, über das man erst nach der Pension nachdenken sollte. Jeder Vierte stirbt überraschend und vor Erreichen seiner statistischen Lebenserwartung, und auch mit Mitte 20 kann dir plötzlich ein Brückenpfeiler vor das Auto springen, oder der Sturm dir einen Baum aufs Haupt wehen. Eines der letzten Sturmopfer war ein Familienvater von Mitte 30 mit vier kleinen Kindern, den es just auf einer meiner Standardstrecken an einer städtischen Ausfallstraße erwischte - das sind die Momente in denen man darüber mal wieder nachdenkt. Wenn es mich mal so erwischen würde, wäre dies für den Rest der Familie sicher schon tragisch genug. Wenn meine Frau dann aber auf meine Hälfte vom Haus und was es da sonst noch so gibt auch noch massiv Steuern zahlen müsste, oder als nichteheliche Partnerin ohne Testament davon gar nichts bekäme, würde dies die Sache noch deutlich verschärfen. Und solche Fälle sind leider keine Horrormärchen. Überlebende nichteheliche Lebenspartner in solchen Situationen stehen relativ regelmäßig bei mir in der Kanzlei.

Gruß vom Wiz

Hey Wiz,

Dann sollte man aber auch mal die Kosten der
Auseinandersetzung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
dazu rechnen. Und die kommen gar nicht so selten teurer als
eine saubere Scheidung.

Um sowas vorzubeugen, ist es immernoch ratsam einen Partnerschaftsvertrag abzuschließen!!

Eine Nichteheliche Lebensgemeinschaft ist der Ehe nicht gleich zu setzen, da geb ich dir recht. Aber es ist schon mal hilfreich so einen Partnerschaftsvertrag zu machen. Da kann dann so ziemlich alles drin festgelegt werden. Wenn es dann zur Trennung kommmt, ist alles geregelt und man spart sich die Scheidungskosten. :wink:

Gruß
Heli

Hallo,

Um sowas vorzubeugen, ist es immernoch ratsam einen
Partnerschaftsvertrag abzuschließen!!

Von den Dingern habe ich so meine eigene Meinung. Denn wenn so etwas auch nur annähernd Hand und Fuß haben soll, ist es recht aufwendig im konkreten Einzelfall mit einem Anwalt oder Notar zu erarbeiten. Und auch dies verursacht natürlich Kosten. Hierzu überall zu findende allgemeine Muster sind üblicherweise das Papier nicht wert, auf dem sie gedruckt sind.

Eine Nichteheliche Lebensgemeinschaft ist der Ehe nicht gleich
zu setzen, da geb ich dir recht. Aber es ist schon mal
hilfreich so einen Partnerschaftsvertrag zu machen. Da kann
dann so ziemlich alles drin festgelegt werden. Wenn es dann
zur Trennung kommmt, ist alles geregelt und man spart sich die
Scheidungskosten. :wink:

Das würde ich für ein Gerücht halten. Denn wenn alles so einfach zu regeln wäre, gäbe es nicht schränkeweise Urteile in Scheidungssachen. D.h. obwohl für die Ehe inzwischen eine über 100-jährige Rechtstradition bei uns existiert ist selbst da noch längst nicht alles „in trockenen Tüchern“ und in Gesetzesform gegossen. Nur hat sich da eben genau diese umfassende Rechtsprechung gebildet, auf die man dann glücklicherweise zurückgreifen kann, weil es eben nur die eine Ehe und gerade mal drei Güterstände gibt. Partnerschaftsverträge sind immer etwas Individuelles und können maximal etwas an der Oberfläche dessen kratzen, was es da alles so gibt. Sicherlich ist es besser mit einem solchen Vertrag zusammenzuleben als ohne. Allzugroßer Illusion von Sicherheit sollte man sich damit aber nicht hingeben.

Zudem darf man eben einfach auch die steuerlichen Vorteile nicht vergessen, die durchschnittliche Scheidungskosten schon nach wenigen Jahren übersteigen. D.h. auch insoweit ist das Argument mit den Scheidungskosten einfach hinfällig.

Zudem gibt es einfach Dinge, die man nicht vereinbaren kann. Dazu zählt eben das Erbrecht. Und wenn nur € 50.000,-- Erbschaft am Ende zu machen ist, dann sind die eben für den Ehegatten vollkommen steuerfrei. Der nichteheliche Lebenspartner hat nur € 5.200 frei drückt € 7.616,00 an Steuern ab. Auch davon hätte man schon eine nette Scheidung bezahlen können :wink: Und die € 50.000,-- sind ja extrem niedrig gerechnet. Das durchschnittliche Erbe ist deutlich höher, und problematisch an der steuerpflicht ist insbesondere, dass nur wenig Bargeld, dafür aber umso mehr Dinge vererbt werden, die man braucht, bzw. die sich nur schlecht zu Geld machen lassen. D.h. Du bekommst ja nicht mal eben € 50.000,-- in bar in die Hand gedrückt, und reichst ein paar Scheinchen weiter, sondern hast eine halbe Wohnung bekommen, die Du selbst ohnehin schon bewohnst. Woher nimmst Du dann das Geld für das Finanzamt?

Gruß vom Wiz

Nachnamen-Wirrwarr
Hi Jan!

Neben den finanziellen Aspekten war mir vor allem der gemeinsame Familienname wichtig.
Wir haben im Bekanntenkreis verschiedene Versionen: Kind heißt wie Mutter / Kind heißt wie der Vater und ich muß immer wieder feststellen, dass das irgendwie immer kompliziert ist.
Schon beim Adressenschreiben (Familie XXY), im Krankenhaus „Ich heiße Müller und möchte meinen Sohn Fritzchen Meier besuchen“. „Wie heißt Du denn, ich rufe mal Deine Mama an… wie heißt die denn?“

Und bevor hier jemand aufschreit: Natürlich geht es auch mit verschiedenen Namen. Aber ich persönlich genieße unseren gemeinsamen Familiennamen sehr.

kernig

Hi,

also verschiedene Familiennamen sind überhaupt kein Problem!
Weder bei Arzt/Krankenhausbesuchen oder zum Beispiel der Schuleinschreibung hat es jemals Schwierigkeiten gegeben. Ich habe auch noch nie gehört dass es bei anderen Paaren Probleme gegeben hätte…

viele Grüße
Sue

wo wir gerade bei Vernunft sind
hy,

nachdem Wiz ja die Geschichte vom "Brückenpfeiler der vors Auto springt :smile: " schon erzählt hat…

Denkt bitte auch ans Sorgerecht (ich weiß nicht, ob ihr das jetzt schon geregelt habt) - wenn nicht, kann man da sehr schnell in blöde Situationen kommen.

Oder anderes extrem: Ihr habt beide das Sorgerecht; Euer Kind muss operiert werden, zum Arzt, was auch immer.
Wenn euch der Arzt nicht kennt (spätestens im Krankenhaus) werden immer BEIDE unterschriften verlangt, bevor ein Arzt Hand an euer Kind legt. (Zwar eig ne gute Geschichte, aber bei „Kleinigkeiten“ extrem lästig)
Das fällt weg, wenn ihr verheiratet seit.

Also wie Wiz schon sagte, kann man den Vernunftsgedanken einer Ehe (vor allem wenn Kinder da sind) nicht wegdiskutieren

gruss