Am 28.05, wurden durch die vo Vermieter beauftragte Elektrofirma Arbeiten an der Stromversorgung durchgeführt und kurzzeitige Stromabschaltungen in Aussicht gestellt. Über den Zeitraum der Stromabschaltung befand ich mich nicht in der Wohnung, dies wurde auch nicht verlangt. Als ich nach Hause kam stellte ich fest, dass meine Wohnungssicherung für den Steckdosenkreis (Automat) angesprochen hat. Nach dem Wiedereinschalten bemerkte ich den Ausfall des DVD-Festplatten-Recorders. Das Gerät befand sich im Standby-Modus, wie andere Geräte auch, da es über keinen Netzschalter verfügt. Dies ist auch nicht sinnvoll, da sich der Recorder permanent z.B. für den EPG mit Daten versorgt. Der Versuch den Schaden über die Hausratversicherung reguliert zu bekommen, wurde abgewiesen, da diese nur Überspannungen infolge Blitzeinwirkung versichert. Hier liegt jedoch eine sogenannte Einschaltüberspannung vor, die durch die Versicherung der Handwerksfirma reguliert wird. Die Fa. lehnt den Schadensersatz jedoch ab, da durch die Vorausmitteilung jeder Mieter die Möglichkeit hatte, seine Geräte vom Netz zu trennen. Ist das rechtens?
Hallo!
Was hat ausgelöst ?
Stromkreissicherung(Automat) oder Fehlerstromschutzschalter ?
Denn warum ein Einzelautomat auslösen sollte, wenn an der Hauptverteilung gearbeitet wird, erschließt sich mir noch nicht.
Kann es eine echte Überspannung aus Schaltfehler gegeben haben, also Steckdose bekam nun 400 V ?
Denn wenn Eingangsbaugruppe des Netzteils zerstört wird, trennt auch die Sicherung ab. Das würde es erklären.
So ein Fehler darf nicht passieren und wenn, muss die Firma m.E. haften.
Die Firma hätte sonst nicht nur auf möglichen Stromausfall hinweisen müssen, sondern explizit alle Stromverbraucher in den Wohnungen abschalten lassen sollen. Also Wohnungssicherungen AUS.
Das ist sehr unüblich, denn man kann ja im Keller auch alles abtrennen !
Der Fehler hat jetzt nichts direkt mit Stromausfall zu tun, vor dessen Folgen man die Mieter aufmerksam gemacht hatte.
Aber diese rechtliche Frage klärt man am besten mit dem Vermieter, denn der und nicht die Handwerker sind für die Mieter der „Schuldige“. Er haftet selbst, kann und wird die Haftung aber weiterreichen.
MfG
duck313
MOD: Rechtsfrage
Hallo Fragewurm,
Ich muss hier abschliessen, da es sich um eine Rechtsfrage (Haftung) behandelt welche hier nicht behandelt werden darf.
Stelle die Frage doch bitte in einem der passenden Rechtsbretter du berücksichtige dabei auch FAQ:1129.
Wie könne dir hier sicher diverse Vermutungen über den technischen Vorgang, welcher zu einem solchen Schaden führt, liefern, aber das war gar nicht deine Frage.
MfG MOD(TOO)
servus Peter, du gestattest doch, daß ich mir deine noch offene Antwort mal ausleihe…
an Duck:
zu deiner Antwort erlaube ich mir die Anmerkung, daß ein Stromausfall in grösserem Umfang regelmässig auch solche Spannungsspitzen im (Verbraucher-)Netz erzeugt, die empfindliche elektronische Geräte zerstört und unter gewissen Umständen auch FI-Schalter zum Auslösen bringen kann.
Dies ist kein exotischer seltener Einzelfall, sondern sogar die Regel
Wers nicht glaubt, gibt bitte in Gugel die Suchworte „Überspannungsschaden“ und „Stromausfall“ ein
Wers weiss, kann seine Geräte ganz einfach in Zukunft davor schützen:
http://www.computerbild.de/bestenlisten/Die-besten-u…
Wie könne dir hier sicher diverse Vermutungen über den
technischen Vorgang, welcher zu einem solchen Schaden führt,
liefern,
Danke fürs ausleihen