Überspannungsschaden an Telefonanlage -und nun ?

Vor einigen Tagen hat ein durch eine durch ein heftiges Gewitter verursachte Überspannung im örtl. Stromnetz zum Tod unserer Telefonanlage geführt. Ich habe den Schaden -ausdrücklich bestätigt durch die Elektrofachfirma, dass es sich um einen irreparablem Überspannungsschaden handelt und mit einem Wettergutachten des Dt. Wetterdienstes zum Schadenstag- an die Hausratversicherung gemeldet. In dieser sind nach meinem Vertrag ausdrücklich Überspannungsschäden versichert.

Lt. Auskunft des Versicherungsagenten wäre die Tel.Anlage hierunter jedoch nicht einzbeziehen, weil es sich (angeblich) um einen wesentlichen Bestandteil meines Hauses (bin Eigentümer) handelt, weil die Leitungen zur und von der Anlage weg fest mit dem Haus verbunden wären. Zuständig sei die Gebäudeversicherung.

nahdem ich dieser nun den Schaden gemeldet habe, wurde ich informiert, dass es sich hierbei um einen Hausratsschaden handeln würde, der nicht über die Gebäudeversicherung abgedeckt wäre.

Ich krieg’ langsam nen Hals ! Wozu hab’ ich dann eine Versicherung ?

Wer kann mir sagen, wer nun für den Schaden aufzukommen hat ? Oder soll ich eine Beschwerde beim Ombudsmann einreichen oder gar den Rechtsweg beschreiten ? nachem ich den Schadensbetrag bereits auslegen musste, stinkt mir dieses Hin und Her gewaltig !

Was würdet ihr tun ?

Danke für Euere Hilfe !

ciao
Hermann

Hallo,

also ersteinmal, stimmt die Angabe des Vertreters der Hausratversicherung dass sich Gebäuderelevante Teile in der Gebäudeversicherung befinden (Heizung, Satanlage, Markise,…) Hier gehört jedoch definitiv NICHT die Telefonanlage dazu. Da hat der Vertreter wohl was erfunden. Ansonsten wäre ja auch der Fernseher bspw. in der Gebäudeversicherung da er per Stromkabel mit der Erdleitung des Energieversorgers verbunden ist?! Also manchmal ist es unglaublich was einige Vertreter für Meinungen „vertreten“ (ich glaub deshalb heissen manche auch Vertreter :wink:

Letztlich hat nicht er zu entscheiden was versichert ist, sondern der Sachbearbeiter in der Schadenabteilung. Der Vertreter darf nur Schadenmeldungen entgegennehmen und weiterreichen.

Also hier sehe ich eindeutig die Hausratversicherung in der Pflicht. Zur Not einfach den Vertreter „übergehen“ und direkt mit der Versicherung sprechen.

Trotzdem noch eine kleine Anmerkung: Vieles geht einfacher, wenn gerade diese beiden Versicherungen (Hausrat und Gebäude) bei einem Versicherer gezeichnet sind. Stell dir genau diese Situation in der du jetzt bist nach einem „Totalschaden“ (Haus komplett abgebrannt,…) vor. Da hast du anderes zu tun als bei den Versicherern hin und her zu springen um zu erfahren wer jetzt was genau zahlt. Daher plädiere ich immer beide Risiken bei einem Versicherer abzuschließen der dann im Zweifelsfall immer zuständig ist.

Hallo Herrmann,

mancher Hausrat (Markisen, Küchen, Antennen, Satellitenanlagen und eben die besagte Telefonanlage können über beide Sparten versichert sein.

Ein normales Telefon gehört zum Hausrat (am besten die Ablehnung des Gebäudeversicherers dazulegen).

Eine Telefonanlage, die auch mehr Funktionen beinhaltet, wie ein Telefon, das man in die Buchse steckt, gehört dann eher schon zum Gebäude (dann eben die Ablehnung des Hausratversicherers dazulegen)

Fotos sind hilfreich, damit sich die Schadensabteilung ein Bild machen kann!

Ich schliesse mich meinem Vorredner an, beide Sparten bei einer Gesellschaft zu versichern! (Sollte ich auch machen fällt mir grad ein).

Viel Erfolg und nicht aufregen :smile:

Melanie

Hallo Melanie, hallo Lars !

DANKE für Euere qualifizierten Beiträge und Tipps. Ich habe gerade den Vertreter der Hausratsversicherung nochmals mit dem Sachverhalt konfrontiert und ihm die Ablehung der Gebäudeversicherung zugefaxt.
Und voilá: plötzlich ist die Anlage doch über die Hausratsversicherung abgedeckt. Na bitte, es geht doch…

So - und nun warte ich auf den Scheck…

ciao + nochmals Dankeschön !
Hermann