Überspannungsschaden Telefonanlage + Versicherung

Hallo, wir haben nach einem schweren Gewitter vorgestern einen Überspannungsschaden in der ISDN Telefonanlage. Die Anlage lässt sich jetzt nicht mehr steuern und ein Telefon ist auch kaputt. Wir haben Überspannungsschäden in der Hausrat versichert, aber was wird denn da bezahlt ? Ich gehe mal davon aus, daß wir eine neue Anlage brauchen und auch den Einbau können wir nicht selber machen (Firmenanschluß). Bezahlt das die Hausratversicherung ? Oder kann man die alte Anlage vor Ort reparieren ? Ich kann die ja nicht einschicken wegen Firmenanschluss und habe dann tagelang kein Telefon ??? Wie wird denn sowas geregelt ??
Danke erstmal
Nina

Hallo,

Du bekommst die Anlage repariert oder eine Neue (wenn es ein bedingungsgemäßer Überspannungsschaden war). Was mich wundert, Du sprichst von Firmenanschluß und davon, dass Du das Telefon (beruflich?) benötigst. Dir ist schon klar, dass eine Hausratversicherung nur Hausrat und eigentlich keine gewerblichen Gegenstände absichert, oder?

Gruß
CM

Hi, doch doch, ich arbeite zu Hause und das ist alles der Versicherung bekannt. (Ein Raum des Hauses als Büro deklariert etc.) Werde morgen gleich mal anrufen und fragen was zu tun ist. Danke für die Nachricht
Nina

Hallo CM,

(beruflich?) benötigst. Dir ist schon klar, dass eine
Hausratversicherung nur Hausrat und eigentlich keine
gewerblichen Gegenstände absichert, oder?

Beruflich genutzte Gegenstände sind in der Hausratversicherung abgedeckt (ausreichende Versicherungssumme vorausgesetzt), wenn der Raum/die Räume in dem/denen sie sich befinden, nicht ausschließlich beruflich genutzt werden.

Gruß

Nordlicht

Hallo Nordlicht!

(beruflich?) benötigst. Dir ist schon klar, dass eine
Hausratversicherung nur Hausrat und eigentlich keine
gewerblichen Gegenstände absichert, oder?

Beruflich genutzte Gegenstände sind in der Hausratversicherung
abgedeckt (ausreichende Versicherungssumme vorausgesetzt),
wenn der Raum/die Räume in dem/denen sie sich befinden, nicht
ausschließlich beruflich genutzt werden.

Ich ging nicht von einem klein(st) Gewerbe aus, von daher mein Einwand. Die Klausel kenne ich schon.

Gruß
CM