Überspannungsschadenfrage Nr. 2

Hallo Zusammen,

warum bezahlt der Stromversorger nicht die entstandenen Schäden der Kunden, wenn ein Blitz ins Leitungnetz einschlägt? Der Kunde hat doch einen Vertrag mit dem Versorger, dass dieser 400 Volt Drehstrom liefert; und nicht 13 Mio. Volt Gleichspannung. Wenn ein Blitz einschlägt ist das zwar höhere Gewalt und der Versorger kann nichts dafür, aber - nichts desto trotz - liegt da doch eigentlich nur ein Vertragsbruch, seitens des Versorgers vor, oder?

Hintergrund:

Wenn durch einen Sturm (auch höhere Gewalt) der Nullleiter (der 4. Draht am Mast) abfällt, ergeben sich auch Zustände, das man an einer 230 Volt Steckdose bis zu 400 Volt messen kann. Die Schäden, die dadurch entstehen, werden erfahrungsgemäß sehr kulant vom Versorger übernommen.

Gruß Herr_Schulz

Hallo

warum bezahlt der Stromversorger nicht die entstandenen
Schäden der Kunden, wenn ein Blitz ins Leitungnetz einschlägt?

War der Blitzschutz des Gebäude fachgerecht und ausreichend?

Der Kunde hat doch einen Vertrag mit dem Versorger, dass
dieser 400 Volt Drehstrom liefert; und nicht 13 Mio. Volt
Gleichspannung. Wenn ein Blitz einschlägt ist das zwar höhere
Gewalt und der Versorger kann nichts dafür, aber - nichts
desto trotz - liegt da doch eigentlich nur ein Vertragsbruch,
seitens des Versorgers vor, oder?

Was steht denn im Vertrag?
Üblicher Weise wird die Haftung für höhere Gewalt ausgeschlossen.

MfG Frank

Hallo Herr_Schulz,

warum bezahlt der Stromversorger nicht die entstandenen
Schäden der Kunden, wenn ein Blitz ins Leitungnetz einschlägt?
Der Kunde hat doch einen Vertrag mit dem Versorger, dass
dieser 400 Volt Drehstrom liefert; und nicht 13 Mio. Volt
Gleichspannung. Wenn ein Blitz einschlägt ist das zwar höhere
Gewalt und der Versorger kann nichts dafür, aber - nichts
desto trotz - liegt da doch eigentlich nur ein Vertragsbruch,
seitens des Versorgers vor, oder?

Einfache Antwort:
Weil ein Blitzschaden in den Versicherungsbedingungen ausgenommen ist.

Es gibt auch spezielle Versicherungen, welche auch einen Blitzschaden abdecken.

Hintergrund:

Wenn durch einen Sturm (auch höhere Gewalt) der Nullleiter
(der 4. Draht am Mast) abfällt, ergeben sich auch Zustände,
das man an einer 230 Volt Steckdose bis zu 400 Volt messen
kann. Die Schäden, die dadurch entstehen, werden
erfahrungsgemäß sehr kulant vom Versorger übernommen.

Kompliziertere Antwort:

Wenn der PEN unterbrochen ist, kann dies einfach nachgewiesen werden. Dies ist dann auch ein permanente Fehler.

Bei einem Blitzschlag ist es wesentlich komplizierter. Je nachdem ist nach dem Ereignis gar nichts nachweisbar.
Deine Geräte können auch zerstört werden ohne, das der Blitz überhaupt irgendwo in eine Elektroleitung eingeschlagen hat. Durch die starken Magnetfelder wird jeder Draht zu einer Antenne und kann so deine Gerät zerstören. Die Überspannung entsteht also u.U. erst in deinem Haus und kommt gar nicht über die Stromversorgung ins Haus.

Des weiteren garantiert die Norm für die Netzspannung gar keine saubere Spannung von konstant 230/400V.
Die Spannung darf schon mal um +/-10% abweichen.
Zudem gibt es, meist durch Schaltvorgänge, immer Transienten auf dem Netz. Also kurze Spannungsspitzen im Bereich einiger Mikrosekunden. Diese Transienten haben gerne mal Spitzenwerte in der Grössenordnung von 1 -10kV, kommen aber nur so alle paar Tage vor.

Normgerechte Geräte müssen mit diesen Transienten zurecht kommen.

MfG Peter(TOO)

Hallo Peter(TOO),

prinzipiell ist mir doch egal, ob die Versicherung des Versorgers, den Schaden des Versorgers bezahlt. Wenn ein Blitz nachweislich in das Leitungsnetz des Versorgers eingeschlagen wäre, finde ich das als Kunde zwar traurig, denke aber gleichzeitig, dass es sein Problem ist! Deinen 2. konstruierten Fall, mit dem „undefinierten“ Blitzeinschlag im Boden neben dem Haus, lassen wir bitte mal außen vor!

Für mich als Endkunde zählt doch nur, dass 400 Volt (+/-10%) am Zähler ankommen. Wenn das aus irgendeinem Grunde nicht so sein sollte und meine Geräte dann kaputt wären, liegt das erstmal an einer falsch gelieferten Spannung. Dass die Ursache ein Blitz war, ist das Problem des Versorgers; das waren meine ersten Gedanken dazu! Der Kunde möchte seinen Schaden ja auch nicht von irgeneiner Versicherung bezahlt bekommen (schon gar nicht von einer eigenen-), sondern vom Versorger selbst!

Dieser Fall ist wirklich rein fiktiv, also bitte nicht falsch verstehen! Im Grunde hast Du wahrscheinlich sogar Recht, aber mir fehlt da noch etwas wesentliches, um´s zu verstehen:

Wieso wird das „Pech“ des Versorgers (Blitz - höhere Gewalt) zum „Pech“ des Kunden?
Das Ereignis (Blitzeinschlag) fand in dessen Leitungen statt. Was er mit dem „leichten“ Plus an Spannung tut, sei ihm überlassen, solange er es nicht in meinen Haushalt leitet; dass das technisch nicht funktioniert ist mir auch klar!

Gruß Herr_Schulz

Hallo Frank,

„War der Blitzschutz des Gebäude fachgerecht und ausreichend?“

Es gibt kein konkretes Gebäude, die Frage basiert auf einer älteren Frage (etwas weiter unten); es interessiert mich einfach!

Der Blitz schlug in diesem Fall in die Zuleitung des Versorgers ein (Überlandleitung, freies Feld) und wurde er zum Haus des Kunden „geliefert“!

„Was steht denn im Vertrag?
Üblicher Weise wird die Haftung für höhere Gewalt ausgeschlossen.“

Ok, der Versorger sagt einfach: „Kann ich nix für, zahle ich nicht!“ - Hätte ich als Kunde ein Elektrogerät geliehen (warum auch immer) und das wäre wrack, könnte ich dem Verleiher dann auch einfach sagen „Kann ich nix für, zahle ich nicht!“? - Oder müsste ich den Verleiher zum Versorger schicken, damit er ihm dann sagt "Kann ich nix für, zahle ich nicht! - Oder wäre ich als Kunde einfach der gelackmeierte und müsste dem Verleiher des Gerätes, den Schaden bezahlen?

Gruß Herr_Schulz

Hallo Herr_Schulz,

Wieso wird das „Pech“ des Versorgers (Blitz - höhere Gewalt)
zum „Pech“ des Kunden?
Das Ereignis (Blitzeinschlag) fand in dessen Leitungen statt.
Was er mit dem „leichten“ Plus an Spannung tut, sei ihm
überlassen, solange er es nicht in meinen Haushalt leitet;
dass das technisch nicht funktioniert ist mir auch klar!

Das Ganze sind halt traditionell gewachsene Strukturen: „das war schon immer so“

In den Anfängen gab es technisch nur die Möglichkeit über Freileitungen. Die elektrischen Geräte, in einem Haushalt, beschränkten sich auf Beleuchtung, den Trafo für die Klingel und Motoren (z.B. Staubsauger). Diese Geräte kommen mit Spannungsspitzen recht gut zurecht, bzw. eine defekte Glühlampe ist kein grosser Schaden, da diese mehr als Verbrauchsmaterial eingestuft werden müssen.
Die einzige Elektronik war das Röhrenradio, welches auch nicht so empfindlich auf Spannungsspitzen reagiert, wie Transistoren.

Einerseits gab es technisch kaum bezahlbare Möglichkeiten für einen Überspannungsschutz du andererseits bestand auch gar keine Notwendigkeit.

Die finanziellen Schäden durch Blitzschlag lagen vor allem im Bereich von Bränden, defekte Elektrogerät waren da gar kein Faktor.

In Deutschland hätte dann nach dem letzten Krieg die Möglichkeit einer Neuordnung bestanden, aber damals war die elektronische Entwicklung noch nicht vorhersehbar und andererseits war es wichtiger überhaupt wieder Strom in die Haushalte zu bekommen.

Hier in der Schweiz wurde in den 60er Jahren das Niederspannungsnetz, und zu einem grossen Teil auch das Mittelspannungsnetz, fast gänzlich unter die Erde verlegt.
Das macht das Netz wesentlich geringer für Blitzschäden anfällig, da ein grosser Teil der Blitzenergie durch die Trafostationen ausgefiltert wird.

Der Unterschied fällt mir jedes Mal auf, wenn ich die Grenze zu Deutschland überschreite, nach der Grenze fängt es mit den frei hängenden Kabel an :wink:

So, weiter in der Geschichte.

Bis gegen Ende der 60er beschränkt sich die Elektronik im Haushalt auf Radio, Fernsehen und HiFi-Anlage, meistens noch in Röhrentechnik. Selbst der netzbetriebene Wecker war noch elektromechanisch.

Die Elektronik hat erst gegen Ende der 80er Jahre, also erst vor 30 Jahren, so richtig Einzug im Haushalt gefunden. Vorher wäre eine elektronisch gesteuerte Kaffeemaschine unbezahlbar gewesen.
Wenn ich das richtig im Kopf habe, sind auch erst in dieser Zeit die ersten Versicherungen gegen Überspannungsschäden für Private auf den Markt gekommen, als sich der PC angefangen hat zu verbreiten. Da hatte man dann plötzlich Elektronik für 5’000 bis 10’000DM im Haushalt rumstehen.

Das sich beinahe in jedem Haushaltgerät ein Mikroprozessor befindet, ist erst eine Entwicklung der letzten 20 Jahre!
Hinzu kommt noch, dass die heutige Elektronik, durch die Verkleinerung der Halbleiterstrukturen, wesentlich empfindlicher gegen Spannungsspitzen geworden ist.

Eigentlich sollte dies durch die EMV-Vorschriften abgefangen werden, aber die meisten Gerät halten sich leider nicht an diese, bzw. der Kunde will alles möglichst billig haben :frowning:

Ich war die letzten 35 Jahre in der Entwicklung von Industrieelektronik tätig. Diese Geräte sind halt etwas teurer, dafür gibt es seltener Defekte durch Überspannung. Zudem liegt die Lebenserwartung dieser Geräte bei >10 Jahren. Das Ganze ist kein technisches Problem, sondern eines des Verkaufspreises. Allerdings liegen die Kosten in der Industrie für nur eine Stunde Produktionsausfall Durchschnittlich in der Grössenordnung von 10’000 bis 100’000€. Wenn ein Gerät da 1’000@ teurer ist du man dadurch nur 1 Stunde im Jahr weniger Produktionsausfall hat, hat man schon Geld verdient.

Im Haushalt werden die durch einen Ausfall entstehenden Kosten normalerweise gar nicht berechnet!

Praktisch hängt die gesetzliche Entwicklung der gesellschaftlichen immer einige Jahrzehnte hinterher.

Bezogen auf dein Problem, würde eine strickte Einhaltung der EMV-Vorschriften schon eine Verbesserung bringen. Allerdings kann deren Einhaltung nicht vom Endverbraucher überprüft werden :frowning:
Auch ist die Beweisführung durch den Verbraucher, bei einem eingetretenen Schaden, nicht möglich, da man dazu spezielle Labore benötigt und weitere Geräte.

Praktisch wir man vermutlich das Ganze nicht den Energieversorgern aufbrummen, die sollten zuerst einmal ihre Versorgungsnetze wieder instand setzen und ausbauen. Ein zusätzlicher Blitzschutz bei jedem Hausanschluss ist finanziell nicht machbar.

Deine Frage müsstest du also eigentlich bei „Inlandpolitik“ stellen :smile:

MfG Peter(TOO)