Person A hat seit kurzem in Unternehmen B einen Arbeitsplatz.
Nachdem Person A einen Tag Urlaub (Behördengänge etc.) genommen hat, merkt sie, dass sowohl 1 Urlaubstag, als auch 1 Überstd. abgezogen wurden. Auf Nachfragen wird Person A mitgeteilt, dass bei einem einzigen Urlaubstag (1-3 Tage) auch jeweils eine Überstd. abgezogen wird.
Vmtl. will das Unternehmen so vermeiden, dass MA immer nur 1 Tag nehmen (für Kalkulatiion, Dienstplanung etc.).
Ist das zulässig?
MfG
Ist das zulässig?
NEIN !
Und bevor jemand fragt, wo das steht: Diese Frage wäre falsch gestellt. Der AG macht einen Anspruch (+ 1 Std. Abzug)geltend und dann müsste nämlich er in diesem Fall erst mal darlegen, worauf er seinen Anspruch begründet, Urlaubtstage unterschiedlich zu behandeln. Und dafür gibt es grundsätzlich keinen Grund.
MfG
&Tschüß
Wolfgang
Hallo Wolfgang,
vielen Dank für die schnelle Antwort, ich hab mir selbiges gedacht ^^ Es hat mich nur gewundert, dass es in einem Unternehmen, in dem vorwiegend Akademiker tätig sind, es zu solch willkührlichen Vereinbarungen geben kann - ohne dass sich jemand dagegen wehrt.
LG, Lernstein
Hallo Wolfgang,
Hallo,
vielen Dank für die schnelle Antwort, ich hab mir selbiges
gedacht ^^
Scho`recht.
Es hat mich nur gewundert, dass es in einem
Unternehmen, in dem vorwiegend Akademiker tätig sind, es zu
solch willkührlichen Vereinbarungen geben kann
Wer Akademiker ist, muß noch lange keine Ahnung von Arbeitsrecht haben.
- ohne dass
sich jemand dagegen wehrt.
Auch Akademiker können Angst um den Arbeitsplatz haben und deswegen stillhalten.
LG, Lernstein
&Tschüß
Wolfgang
Stimmt - trotzdem ist es immer gut, wenn man wenigstens weiß was Willkür und was rechtens ist! 
LG Lernstein