Hi!
Ich habe eine Frage zum Verkauf meines Autos.
Der Käufer muss das Fahrzeug zur Anmeldung natürlich zu sich befördern. Das ist in diesem Fall nicht durch Anhänger möglich. Also bleiben zwei Optionen:
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Überstellungskennzeichen beantragen. Das muss ich als Verkäufer bei mir für den Verkäufer erledigen, oder? Dabei fallen erhebliche Kosten (ca. 170€ in Österreich glaube ich) an.
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Ich lasse den Käufer das noch auf mich angemeldete Fahrzeug zu sich nach Hause fahren. Er meldet das Auto dort mittels einer von mir ausgestellten Vollmacht ab. Bei einem Unfall jedoch werden Ansprüche gegen MEINE Kfz-Haftpflicht gestellt.
So wie ich das sehe, ist 2) einfach risikobehaftet. Was ist der worst-case der eintreten kann? Wenn der Verkäufer einen Unfall baut, der noch in der Deckungssumme ist, muss ich dann irgendwas zahlen? Ich melde die Haftpflicht ja sowieso nach durchgeführter Abmeldung ab. Oder geht das nicht, wenn ein Unfall gebaut wurde?
mfg
Bernhard Hölzl