Überstellung eines Fahrzeuges

Hi!

Ich habe eine Frage zum Verkauf meines Autos.

Der Käufer muss das Fahrzeug zur Anmeldung natürlich zu sich befördern. Das ist in diesem Fall nicht durch Anhänger möglich. Also bleiben zwei Optionen:

  1. Überstellungskennzeichen beantragen. Das muss ich als Verkäufer bei mir für den Verkäufer erledigen, oder? Dabei fallen erhebliche Kosten (ca. 170€ in Österreich glaube ich) an.

  2. Ich lasse den Käufer das noch auf mich angemeldete Fahrzeug zu sich nach Hause fahren. Er meldet das Auto dort mittels einer von mir ausgestellten Vollmacht ab. Bei einem Unfall jedoch werden Ansprüche gegen MEINE Kfz-Haftpflicht gestellt.

So wie ich das sehe, ist 2) einfach risikobehaftet. Was ist der worst-case der eintreten kann? Wenn der Verkäufer einen Unfall baut, der noch in der Deckungssumme ist, muss ich dann irgendwas zahlen? Ich melde die Haftpflicht ja sowieso nach durchgeführter Abmeldung ab. Oder geht das nicht, wenn ein Unfall gebaut wurde?

mfg

Bernhard Hölzl

Hallo,

Der Käufer muss das Fahrzeug zur Anmeldung natürlich zu sich
befördern.

zum Ummelden braucht man das Fahrzeug nicht. Es reicht, mit den alten Kennzeichen, Kaufvertrag, und den Papieren zur Zulassung zu gehen.

Anschließend kann man die neuen Kennzeichen am Fahrzeug anbringen, und kann ganz normal fahren.
Für die Zeit, in der das Fahrzeug ohne Kennzeichen ist, wäre es ratsam das Fahrzeug auf einem Privatgrund oder in einer Garage zu abzustellen

Gruß,
Woody

Hi, Du musst dem Käufer keinesfalls das Überführungskennzeichen bereit stellen!
Dafür ist der Käufer zuständig.
Davon, das KFZ angemeldet dem Käufer zu übergeben, ist dringend abzuraten!
Wie der Käufer das abgemeldete KFZ zu sich bringt, ist schlichtweg seine Angelegenheit und nicht die des Verkäufers!
MfG ramses90

Ich verstehe.

Dann wird mein Vorgehen folgendes sein:

  1. Ich schließe den Kaufvertrag ab und übergebe dem Käufer sowohl Papiere (Typenschein, Zulassungsschein) sowie die Kennzeichen.
  2. Der Käufer meldet das Fahrzeug um.
  3. Die Versicherung erhält automatisch durch Ummeldung bei der Zulassungsstelle des Käufers den Auftrag zur Annullierung der Kfz-Haftpflichtversicherung.

Ist das so korrekt und gut gelöst?

lg Johnny

Hallo,

  1. Ich schließe den Kaufvertrag ab und übergebe dem Käufer
    sowohl Papiere (Typenschein, Zulassungsschein) sowie die
    Kennzeichen.

Nachdem er die Kaufsumme bezahlt hat.
Denn mit Kaufvertrag und Papieren ist er bereits der rechtmäßige Eigentümer des Fahrzeugs

  1. Der Käufer meldet das Fahrzeug um.

ok

  1. Die Versicherung erhält automatisch durch Ummeldung bei der
    Zulassungsstelle des Käufers den Auftrag zur Annullierung der
    Kfz-Haftpflichtversicherung.

Ob das der Versicherung automatisch mitgeteilt wird, da bin ich mir nicht so sicher.

Gruß,
Woody

Dann mache ich Folgendes:

  1. Ich melde das Fahrzeug ab und löse die Kfz-Haftpflicht-Versicherung auf. Dabei muss ich auch die Kennzeichen abgeben, richtig?

  2. Ich schließe den Kaufvertrag ab und gebe dem Käufer die Papiere.

fertig.

So is es doch einfach, nicht?

Genau so sollte man es machen! Man bekommt von der Zulassungsstelle eine Bescheinigung über die Abmeldung, die schickt man (Einwurfeinschreiben) der Versicherung.
Der Fahrzeugschein wird von der Zulassungsstelle einbehalten.
Im Fahrzeugbrief wird die Abmeldung vermerkt und diesen bekommt dann der Käufer.
MfG ramses90

1912?
Hallo ramses,

Man bekommt von der
Zulassungsstelle eine Bescheinigung über die Abmeldung, die
schickt man (Einwurfeinschreiben) der Versicherung.

Das war einmal. Heute braucht man sich um nix zu kümmern, denn die Zulassungstelle schickt es per Datenleitung zum Versicherer.
Max. beim Versicherer um „Abrechnung“ des Vertrages bitten, denn sonst machen die daraus (wenn kein Folgevertrag!) ne „Ruhevereinbarung“ daraus.

@UP
Den Kaufvertrag würde ich noch der Zulassungsstelle zukommen lassen, denn wenn man Dein Auto später im Wald findet, gibt es nicht so viel Ärger für Dich!

VG René

Hallo ramses,

Man bekommt von der
Zulassungsstelle eine Bescheinigung über die Abmeldung, die
schickt man (Einwurfeinschreiben) der Versicherung.

Das war einmal. Heute braucht man sich um nix zu kümmern, denn
die Zulassungstelle schickt es per Datenleitung zum
Versicherer.

Ok.,ok, fast 7 Jahre her mit der KFZ Abmelderei.

Max. beim Versicherer um „Abrechnung“ des Vertrages bitten,
denn sonst machen die daraus (wenn kein Folgevertrag!) ne
„Ruhevereinbarung“ daraus.

@UP
Den Kaufvertrag würde ich noch der Zulassungsstelle zukommen
lassen, denn wenn man Dein Auto später im Wald findet, gibt es
nicht so viel Ärger für Dich!

Den Kaufvertrag aber nur in Kopie abgeben und das Oeiginal behalten.
MfG ramses90

VG René