Überstund während Elternteilzeit

Muss/darf man während einer Teilzeitbeschäftigung innerhalb der Elternzeit (z.B. 30h/Woche) Überstunden leisten? Und was passiert mit Überstunden, die man in dieser Zeit leistet?

Hallo (Das ist hier eine oft gewählte freundliche Anrede)

Muss/darf man während einer Teilzeitbeschäftigung innerhalb
der Elternzeit (z.B. 30h/Woche) Überstunden leisten?

Überstunden darf man natürlich leisten. Bei der 30-Stunden-Grenze ist dann aber Vorsicht geboten. Das BEEG sagt in § 1 unter anderem:
(6) Eine Person ist nicht voll erwerbstätig, wenn ihre wöchentliche Arbeitszeit 30 Wochenstunden im Durchschnitt des Monats nicht übersteigt,

Und was
passiert mit Überstunden, die man in dieser Zeit leistet?

Die kann man abfeiern oder ausbezahlt bekommen oder dem AG schenken. Jenachdem, was einem Spaß macht und was vereinbart ist.

Gruß,(Das ist hier eine oft gewählte freundliche Verabschiedung)
LeoLo

Hallo Leolo,

vielen Dank für die Antwort. Zunächst: das mit den fehlenden „Höflichkeitsfloskeln“ war keine Absicht. Ich habe hier zum ersten Mal gepostet, und als ich meine Frage stellen sollte stand da sowas wie „fassen Sie sich so kurz wie möglich“…Ich hatte sogar Bedenken ob ich überhaupt zwei Sätze schreiben darf, also sehen Sie es mir bitte nach.
Der Kern meiner Frage liegt darin herauszufinden, ob man vom Arbeitgeber in diesem Fall erwarten/verlangen kann die Überstunden umzuwandeln (Freizeit oder Geld) auch wenn er das im Normalfall nicht tut. In der Schwangerschaft darf man ja auch keine Überstunden machen. Ist es u.U. relevant was im eigentlichen (Vollzeit-) Arbeitsvertrag steht, wie mit Überstunden umgegangen wird?

Vielen Dank und Viele Grüße
Bauinge

Hallo

Gibt es denn für die TZ-Beschäftigung der Elternzeit eine eigene Vereinbarung oder wie wurde die vereinbart?

Gruß,
LeoLo