Hallo!
Wie ist die RECHTSLAGE bezgl. folgender Situation:
Arbeitgeber ordnet einer Teilzeitkraft (4 Std/Tag) eine Fortbildung an, die ebenfalls von den Vollzeitkräften besucht wird (Dauer: 7 Std. + 45 Min. Mittagessen + 75 Min. Fahrzeit).
Sind die Überstunden der TZ-Kraft zu vergüten? Wenn ja, auf Grund welchen Gesetzes (neben § 4 TzBfG)? Sind Fahrt- und Pausenzeiten mit anzurechnen?
Der Betrieb hat 10 Mitarbeiter, es gibt keinen Betriebsrat und keinen Tarifvertrag!
Danke für alle Antworten!
i73
Hallo
Ja die Überstunden sind zu Vergüten auch durch Fortbildung da dies ja im Interesse des Arbeitgebers passiert und er seine Mitarbeiter auf dem Neuesten Stand halten will nur in kleinen Betrieben wo dazu kein Betriebsrat bzw. Obmann da ist wird es schwierig das durchzusetzen erst ab 20 Mann Betrieb da dieser laut Betriebsverfassungsgesetz erst einen Beztriebsrat haben muss, hier sind Sie auf die Kulanz des Arbeitgebers angewiesen leider, rechtlich wird sich hier kaum etwas Durchsetzen lassen ohne den Arbeitsplatz zu riskieren! Tut mir leid keine andere Auskunft geben zu können, aber dennoch viel Erfolg und einen Lieben Gruß Charly
Hallo, entschuldige bitte die späte Antwort, aber wir sind gerade umgezogen. Es ist mir nicht bekannt, dass es eine gesetzliche Verpflichtung gibt, für eine Fortbildung Überstunden zu bezahlen. Man bekommt ja dafür auch Unterkunft und Verpflegung umsonst. Außerdem sichert einem eine Fortbildung entweder den Arbeitsplatz oder man bekommt sogar einen besseren. Ich würde da mal nichts sagen und es einfach so hinnehmen.
Viele liebe Grüße und alles Gute!