Überstunde vs. Arzttermin

Hallo,

ein fiktiver Angestellter in einem fiktiven Betrieb (mehr als 50 Arbeitnehmer, kein Tarifvertrag, kein Betriebsrat) hat einen dringenden, vernünftigerweise nicht verschiebbaren Arzttermin außerhalb seiner regulären Arbeitszeit.
Als er sich bei (regulärem) Dienstschluss von seinem Cher verabschiedet, ordnet dieser plötzlich eine Überstunde an, weil noch dringend etwas erledigt werden müsste. Angestellter weist auf seinen Arzttermin und die noch anwesende Kollegin hin, die die Arbeit auch noch erledigen könnte und würde und geht.
Da die „dringende“ Arbeit am nächsten Morgen noch da ist, erledigt sie der Angestellte. Gegen Ende des Tages ist das Arbeitsergebnis vom Chef immer noch nicht weitergeleitet, was vielleicht doch an der Dringlichkeit zweifeln lässt.
Drei Tage später erteilt der Chef seinem Angestellten eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen eine dienstliche Anweisung (=Anordnung der Überstunde).

Hat der fiktive Angestellte in diesem Fall die Überstunde zurecht abgelehnt?

Gruß,
Markus

Hallo

Der Schilderung nach fällt diese Abmahnung in die Rubrik: abheften und im Ernstfalle vor Gericht zerpflücken. Die Ankündigungsfrist in Verbindung mit der Dringlichkeit dürfte einer gerichtlichen Betrachtung kaum standhalten.

Also: einfach nur wegheften - mehr nicht.

Gruß,
LeoLo

richtig, der AN hatte berechtigte gründe zu seinem handeln. der chef hingegen nicht. letzlich ist die dringende arbeit rechtzeitig erledigt gewesen. interessant wäre ob der chef von diesem arzttermin wusste, denn es sieht sehr nach einem vorgeschobenen grund aus um eine disziplinarmaßnahme einleiten zu können. möglicherweise steht der AN auf der abschussliste des chefs.

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Danke für eure Antworten !
owt