Hallo,
ein fiktiver Angestellter in einem fiktiven Betrieb (mehr als 50 Arbeitnehmer, kein Tarifvertrag, kein Betriebsrat) hat einen dringenden, vernünftigerweise nicht verschiebbaren Arzttermin außerhalb seiner regulären Arbeitszeit.
Als er sich bei (regulärem) Dienstschluss von seinem Cher verabschiedet, ordnet dieser plötzlich eine Überstunde an, weil noch dringend etwas erledigt werden müsste. Angestellter weist auf seinen Arzttermin und die noch anwesende Kollegin hin, die die Arbeit auch noch erledigen könnte und würde und geht.
Da die „dringende“ Arbeit am nächsten Morgen noch da ist, erledigt sie der Angestellte. Gegen Ende des Tages ist das Arbeitsergebnis vom Chef immer noch nicht weitergeleitet, was vielleicht doch an der Dringlichkeit zweifeln lässt.
Drei Tage später erteilt der Chef seinem Angestellten eine Abmahnung wegen Verstoßes gegen eine dienstliche Anweisung (=Anordnung der Überstunde).
Hat der fiktive Angestellte in diesem Fall die Überstunde zurecht abgelehnt?
Gruß,
Markus