Hallo,
ich habe eine Frage bezüglich der Formulierung in meinem Arbeitsvertrag!
Dort steht, dass die Überstunden im Gehalt mit inbegriffen sind.
Soweit so gut; ich kriege die Überstunden also nicht bezahlt.
Kriege ich denn dafür Freizeitausgleich bzw. kann ich diese Überstunden abfeiern?
Oder soll ich die Firma diesbezüglich fragen.
Danke & Gruß
Hallo.
Kriege ich denn dafür Freizeitausgleich bzw. kann ich diese
Überstunden abfeiern?
Nein. Inbegrifffen ist inbegriffen. Wenn Du einen Pkw kaufst und die erste Inspektion im Kaufpreis inbegriffen ist, heißt das auch nicht „Kaufpreis in Euro und die erste Inspektion in bumforzionösen Papalumpen zahlen“.
Gruß Eillicht zu Vensre
Hi,
danke für Deine Antwort.
Das finde ich dann aber gar nicht gut, da ich ja eh immer Überstunden habe(zumindest bisher:wink:). Bisher konnte ich die nämlich abfeiern, da es nicht gerade wenige sind.
Komisch ist ja auch, dass der Arbeitsvertrag auf 2 Jahre befristet ist und ich die ganze Zeit 2 Wochen Kündigungsfrist habe. Während der ersten 6 Monate kann ich das ja gut nachvollziehen, aber danach nicht mehr.Was hälst Du denn von diesem Punkt im AV?
Danke für Deine/Eure Meinung(en)
Gruß
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Brettbeschreibung
Hallo, antworten lohnt leider nicht.
Auszug aus der Brettbeschreibung:
"Brettbeschreibung
Vorab das Wichtigste…
* Fragen, die gegen FAQ:1129 verstoßen, werden auch in diesem Brett gelöscht.
Was gehört nicht in dieses Brett:
…
• Arbeitsrechtliche Streitigkeiten gehören in das Brett Arbeitsrecht (unbedingt an FAQ:1129 denken!)."
MfG