hallo an die experten
meine frage lautet schlicht und einfach:
ab wann verfallen unbezahlte überstunden ?
oder anders gefragt : wie lange hat jemand zeit , zum beispiel vom jahr 2008 die bezahlung oder den freizeitausgleich einzuklagen ???
danke im voraus
dietmar
Hallo,
dazu sollte dieser Jemand erst mal einen Blick in seinen Arbeitsvertrag werfen, ob da was zum Thema Verjährung steht, die in Arbeitsverträgen üblicherweise „Ausschlußfrist“ genannt wird.
&Tschüß
Wolfgang
hallo
herr j. hat in seinem arbeitsvertrag nachgeschaut. darin steht : mit der überstundenpauschale summe x sind alle angefallenen überstunden - sonntags - und feiertagsarbeit abgegolten. jedoch Zwei Landesarbeitsgerichte, das LAG Hamm (Urteil vom 11.07.2007 Aktenzeichen 6 Sa 410/07) und das LAG Düsseldorf (Urteil vom 11.07.2008, AZ: 9 Sa 1958/07), haben die entsprechende Klausel mittlerweile für unwirksam erklärt, da sie den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne von §307 BGB Abs. 1 S.2 benachteilige. jetzt ist herr j. genauso schlau wie am anfang . im vertrag steht ansonsten nichts weiter , wann die überstunden verfallen und die klausel im vertrag ist ja unwirksam .also was tun ? wie lange hat herr j. noch zeit ? es geht um einen betrag , (oder umgerechnet zeitausgleich) der mehrere urlaube in spanien oder der türkei zuließen .
danke nochmals
dietmar
Hallo,
das habe ich aber nicht gefragt.
Nochmal: Steht was im Vertrag zum Thema Verjährung bzw. Ausschlußfrist und wenn ja, was genau !