Hallo
Ein Elektroinstallateur fängt neu bei einer firma an .Der Chef gibt vor
das 9 stunden pro tag gearbeitet werden muss ,also 1 Überstunde am tag,
Im Arbeitsvertrag steht drin das eine "etwaige Mehrarbeit mit dem Monatslohn abgegolten sind .ich betone „etwaige“, kann der Elektricker im
streitfall die Überstunden einklagen ? auch wenn mündlich vereinbart wurde das die überstunden ausbezahlt werden, was er auch beweisen kann
AN könnte sich von einem Anwalt beraten lassen; wenn Geringverdiener könnte AN einen Berechtigungsschein beim Amtsgericht holen und müsste lediglich 10€ selber zahlen.
AN könnte auch wenn Gewerkschaftsmitglied sich bei der Gewerkschaft erkundigen
AN könnte auch direkt zum zuständigen Arbeitsgericht gehen (wohnort vom AN) und eine kostenlose Beratung einholen, wo mann die höchst Wochenzeit laut Gesetz mit dem Arbeitsvertrag überprüfen könnte)
AN könnte Pech haben, wenn die höchst Wohenzeit 45 Std. nich überschritten hat und den Arbeitsvertrag unterschrieben hat.
AN könnte sich eine neue Stelle mit besseren Bedingungen suchen da der Bereich ziemlich gute Aussichten hat