überstunden

Guten Tag,
laut Arbeitsvertrag werden Überstunden nur in Form von Freizeitausgleich genommen.Wie Kündigt man das Arbeitsverhälnis,bei ca. 300 Ü-Stunden und zwei Wochen Kündigungsfrist?
Werden die Überstunden ausgezählt oder kann man darauf bestehen, diese vor Ablauf des Arbeitsverhälnis zu nehmen

Im vorraus schon einmal vielen Dank.

Guten Tag!
Die Frage habe ich nicht ganz verstanden. 300 Überstunden kann man in zwei Wochen gar nicht abfeiern (allenfalls „rund um die Uhr“: 24 * 14 = 336, :wink:). Sie werden natürlich ausgez a hlt (heißt das wohl).
Gruß
Sepp