Guten Tag,
laut Arbeitsvertrag werden Überstunden nur in Form von Freizeitausgleich genommen.Wie Kündigt man das Arbeitsverhälnis,bei ca. 300 Ü-Stunden und zwei Wochen Kündigungsfrist?
Werden die Überstunden ausgezählt oder kann man darauf bestehen, diese vor Ablauf des Arbeitsverhälnis zu nehmen
Im vorraus schon einmal vielen Dank.
). Sie werden natürlich ausgez a hlt (heißt das wohl).