hallo zusammen,
was soll man machen wenn man in 4 monaten 350 überstunden hat?
mfg
efekentli09930
hallo zusammen,
was soll man machen wenn man in 4 monaten 350 überstunden hat?
mfg
efekentli09930
Schneller arbeiten…
>Ironie-Modus aus
&Tschüß
Wolfgang
hallo,
Wie sind die Überstundenregelungen im Betrieb?
Woher kommen all diese Stunden?
durch fehlende personal.
Kann man sie abfeiern?
eigentlich ja, aber geht ja auch nicht wegen fehlende mitarbeiter
Kann man sie ausbezahlen?
steht im vertrag dass man die nicht ausgezahlt bekommen wird nur als freie tage
Sind diese mit dem lohn abgegolten
?
Gruss HighQ
gruß
efekentli09930
hi,
- arbeitet der betroffene AN Vollzeit oder Teilzeit ?
vollzeit, also 40 st die woche
- waren die Überstunden ausdrücklich durch dazu befugte
Vorgesetzte angewiesen ?
ja, wegen mangelde personal
&Tschüß
Wolfgang
mfg
efekentli
Hallo,
und was ist mit den anderen Fragen nach BR und Tarifvertrag ???
Vollständige Antworten auf Zusatzfragen erhöhen die Antwortqualität ungemein!
&Tschüß
Wolfgang
Hallo,
hi,
und was ist mit den anderen Fragen nach BR und Tarifvertrag
???
ich weiß nichtgenau was sie meinen deswegen kann ich nicht antworten.
&Tschüß
Wolfgang
gruß
efekentli
Wolfgang-Deutsch, Deutsch-Wolfgang
Hi!
ich weiß nichtgenau was sie meinen deswegen kann ich nicht
antworten.
Ich übersetze mal:
- gibt es im Betrieb einen BR ?
meint
ob es einen Betriebsrat im Unternehmen gibt
- gilt ein Tarifvertrag ?
meint
ob ein Tarifvertrag gilt
Gruß
Guido
Sorry, Wolfgang, aber ich konnte nicht anders 
Hi!
Ich übersetze mal:
voll lustig hmm
Sorry, Wolfgang, aber ich konnte nicht anders
jetzt lach ich auch:smile:))
Hallo,
und was ist mit den anderen Fragen nach BR und Tarifvertrag
???
hab nachgefragt, es gibt kein BR
ja es gilt einen tarifvertrag
&Tschüß
Wolfgang
gruß
efekentli
Hallo,
dann müßte man wissen, was denn genau in diesem Tarifvertrag zum Thema Überstunden steht.
Grundsätzlich wären 350 Überstunden bei 40-Std.-Woche evtl. so gerade eben noch gesetzlich zulässig, wenn man von der Höchstgrenze von 60 Std./Woche ausgeht. Dann müßten aber in den folgenden zwei Monaten massiv Freizeitausgleiche erfolgen, um den gesetzlich vorgeschriebenen höchstzulässigen Durchschnitt von 48 Std./Woche bei 6 Monaten zu erreichen, falls der Tarifvertrag nicht einen längeren Ausgleichszeitraum vorsieht.
Bei der ableistung der Überstunden muß natürlich jederzeit die tägliche Höchstgrenze von 10 Std. und die Mindestruhezeit von 11 bzw. in bestimmten Branchen 10 std. beachtet werden.
Am besten und einfachsten wäre es, diese Fragen von der zuständigen Gewerkschaft prüfen zu lassen, sofern man sich nicht für so oberschlau hält, den Gewerkschaftsbeitrag einsparen zu können.
&Tschüß
Wolfgang