Überstunden

Hallo x-perts,

in meinem Arbeitsvertrag steht folgende Formulierung:
„Der Mitarbeiter erhält ein Gehalt von x, mit dessen Zahlung zugleich jedwede Mehrarbeit mitabgegolten ist.“

Bedeutet das nur, das ich kein Recht auf Bezahlung der geleisteten Mehrarbeit habe, oder habe ich auch kein Anrecht auf Freizeitausgleich?

Vielen Dank!

Hi,

nach der Auslegung des Vertrages ist damit jede Überstunde abgegolten, es besteht also auch kein weitergehender Anspruch auf Freizeitausgleich.
Allerdings halte ich eine solche Bestimmung im Arbeitsvertrag für sittenwidrig, weil Leistungen unentgeltlich abverlangt werden. Eine sittenwidrige Bestimmung wäre nichtig.
Ich würde dieses Thema mit dem Arbeitgeber erörtern, bevor die Situation da ist und es zu einer Eskalation kommen kann.

Es wäre, um die Argumentation des Arbeitgebers zu stützen, höchstens denkbar, dass das monatliche Gehalt einen Anteil enthält, der in pauschalierter Form eventuelle Überstunden ausgleicht. Dies ist aber ungewöhnlich und nicht üblich.

Gruß,
Francesco

Hallo,

auch Deine Info’s sind wieder einmal zu dünn. Seit Ihr tarifgebunden? Dann versrößt diese Klausel gegen den Tarifvertrag (bei allen Tarifverträgen die ich kenne). Ausgenommen Du bist ein sogenannter AT Angestellter (außertariflicher Angestellter), dann muß der Verdienst allerdings über der höchsten Gehaltsgruppe liegen.

Trifft dies alles nicht zu, dann siehe Francesco.

Mit Grüßen
Michael

Hallo x-perts,

in meinem Arbeitsvertrag steht folgende Formulierung:
„Der Mitarbeiter erhält ein Gehalt von x, mit dessen Zahlung
zugleich jedwede Mehrarbeit mitabgegolten ist.“

Bedeutet das nur, das ich kein Recht auf Bezahlung der
geleisteten Mehrarbeit habe, oder habe ich auch kein Anrecht
auf Freizeitausgleich?

Hallo.

Zunächst einmal ist - entgegen dem oft verbreitetem Irrglauben - diese Klausel an sich zulässig!
Dadurch entfällt demnach sowohl die finanzielle Vergütung als auch der Freizeitausgleich etwaiger anfallender Überstunden. Allerdings kommt es darauf an, ob Dir ein entsprechendes Gehalt bezahlt wird. Verdienenst Du so gut, dass auch unter Berücksichtigung der Mehrarbeit immer noch ein Gehalt jenseits des Tarifvertrages verbleibt? Ist der auf die Mehrarbeit entfallende Anteil im Vertrag ausgewiesen? Natürlich muss man bei Verträgen, bei denen Mehrarbeit in bestimmtem Umfang abgegolten wird, damit rechnen, dass dies auch tatsächlich so umgesetzt wird, dass heisst, Mehrarbeit auch (und vielleicht auch ständig) anfällt. Das hängt ganz davon ab, was bei Vertragsschluss „geschrieben“, u.U. auch „besprochen“ wurde. Ohne genauere Details kann man nicht beurteilen, ob der Passus in Deinem Fall rechtens ist.
Aber: selbst wenn, kann der AG natürlich nur Überstunden im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes anordnen. Mehr als 48h/Woche sind also nicht drin.

Gruß,
LeoLo