Überstunden ?

Hi zusammen.

Mal angenommen ein Kundendienstmonteur arbeitet täglich ( inclusive Pause ) von 8 Uhr bis 17 Uhr .
Auf dem Rückweg vom letzten Kunden in etwa 120 km entfernung von zuhause geht ihm der Motor von seinem Kundendienstauto kaputt , der Wagen bleibt auf der Autobahn stehen und muss vom ADAC abgeschleppt werden.
Der Monteur erreicht den Firmensitz erst gegen 20.45 Uhr

Sein Arbeitsvertrag sieht vor , das er 9 Std arbeitet ohne zusätzlichen Überstundenzuschlag , ab der 9 Std 20% ab der 10 Std 25% ab der 11 Std 30% sofern er nachweisen kann das der Auftrag dringlichst und die Überstunden aus der Auftragslage berechtigt gewesen sind .

Das er bis 20.45 Uhr bezahlt bekommt steht ausser Frage , doch bekommt er die vereinbarten Zuschläge , da er ja nun nichts dafür kann , das dieser Arbeitstag so lange geworden ist.

gruss

Toni

Hallo,

wenn es nur um die Bezahlung der Zuschläge geht, ist es möglich, das der AN schlechte Karten hat.
Da es für die Bezahlung von Überstundenzuschlägen keinerlei gesetzliche Anspruchsgrundlage gibt, können diese allein aufgrund tariflicher oder arbeitsvertraglicher Regelung beansprucht werden.
Es wird im geschilderten Fall auf die genaue (wörtliche) Formulierung der Vereinbarung ankommen und darauf, ob eine vereinbarte Regelung für Zuschläge abschließend oder musterhaft zu verstehen ist. Letztendlich wird dies nur ein Fachmensch vor Ort beurteilen können.

Und bevor einer was Entsprechendes einwendet: Hier wurde eine rechtliche Frage gestellt. Anstand und Stil sind keine (arbeits-) rechtlichen Kategorien.
&Tschüß
Wolfgang