Hi zusammen.
Mal angenommen ein Kundendienstmonteur arbeitet täglich ( inclusive Pause ) von 8 Uhr bis 17 Uhr .
Auf dem Rückweg vom letzten Kunden in etwa 120 km entfernung von zuhause geht ihm der Motor von seinem Kundendienstauto kaputt , der Wagen bleibt auf der Autobahn stehen und muss vom ADAC abgeschleppt werden.
Der Monteur erreicht den Firmensitz erst gegen 20.45 Uhr
Sein Arbeitsvertrag sieht vor , das er 9 Std arbeitet ohne zusätzlichen Überstundenzuschlag , ab der 9 Std 20% ab der 10 Std 25% ab der 11 Std 30% sofern er nachweisen kann das der Auftrag dringlichst und die Überstunden aus der Auftragslage berechtigt gewesen sind .
Das er bis 20.45 Uhr bezahlt bekommt steht ausser Frage , doch bekommt er die vereinbarten Zuschläge , da er ja nun nichts dafür kann , das dieser Arbeitstag so lange geworden ist.
gruss
Toni