Liebe/-r Experte/-in,
wenn wegen einem Betriebsjubiläum des Sonntags gearbeitet wird ( Festivität) und dieses mit Ü Std. abgegolten wird, gibt es da eine spezielle Berechnungsgrundlage ???
Ich mein, weil es ja ein Sonntag war !!!
LG Ingo
Liebe/-r Experte/-in,
wenn wegen einem Betriebsjubiläum des Sonntags gearbeitet wird ( Festivität) und dieses mit Ü Std. abgegolten wird, gibt es da eine spezielle Berechnungsgrundlage ???
Ich mein, weil es ja ein Sonntag war !!!
LG Ingo
Guten Tag,
hellsehen kann niemand… da kann vieles greifen… zum Beispiel Arbeitsvertrag, Tarifvertrag und natürlich auch das Arbeitszeitgesetz…
Gruß
MG
Hallo,
normalerweise sieht ein Tarifvertrag Sonntagszuschläge vor. Gilt für Sie ein Tarifvertrag? Haben Sie einen Betriebsrat? Fragen Sie ihn.
Gruß
Martin
Hallo, Ingo!
Ja, es gibt spezielle Berechnungsgrundlagen. In dem Falle für Überstunden an Sonntagen. Diese sind üblicherweise in Tarifverträgen vereinbart. Falls Du aber auf eine gesetzliche Regelung abzielst, muss ich Dir leiden mitteilen, dass es die nicht gibt.
LG Werner
Arbeitssicherheit ist nicht Arbeitsrecht!
Sorry, dazu kann ich nichts sagen.
ckl
Hallo Ingo,
das ist gar nicht so einfach zu beantworten. Gesetzlich besteht keine Anspruch darauf dass Überstunden besonders bezahlt werden. Jeder hat aber Anspruch auf Entlohnung für geleistete Arbeit. Wenn ein Überstundenzuschlag gezahlt wird ist das Teil des Tarifvertrages bzw. einer Betriebsvereinbarung die ich nicht kenne. Wenn so was besteht dann besteht auch der Anspruch auf einen Überstundenaufschlag.
Herzliche Grüße aus Illertissen
efuessl
Guten Tag,
Die zusätzlichen Stunden sind zunächst nur Mehrarbeit und werden mit dem normalen Stundensatz abgerechnet. Es gibt zwar aus Tarifverträgen Zuschlaege für Arbeit an Sonntagen etc. aber nicht aus dem Gesetz.
Wenn für Sie kein Tarifvertrag gilt, dann könnte sich aus Ihrem Arbeitsvertrag oder aus betrieblicher Uebung ( wie werden solche Stunden im Betrieb üblicherweise abgerechnet?) eine Anspruchsgrundlage auf einen Zuschlag ergeben.
Wenn es da auch nichts gibt, dann bleibt es beim normalen Satz.
Schönen Tag
Hallo,
das kommt zuerst darauf an, ob in Ihrer Firma ein Tarifvertrag gilt.
Guten Tag, eigentlich erhält man einen Sonntagszuschlag. Ich denke aber, Ihr Chef umgeht das indem er ihnen die Stunden abfeiern lässt. Machen ganz viele AG so. LG .
Nur, wenn Tarif- oder Einzelvertraglich geregelt ist, daß es für Sonntagsarbeit Zuschläge o.ä. gibt.
Liebr Ingo,
die Frage ist so nicht beantwortbar. Gibt es eine VEreinbarung mit dem BR, gilt ein Tarifvertrag? Freiwillige Basis oder angeordnet, Regelungen im Arbeitsvertrag. All das kann eine Rolle spielen.
Fragen Sie doch Ihren BEtriebsrat, sofern Ihr Betrieb einen hat.
Gruss
WG
Hallo,
da es keinen gesetzlichen Anspruch auf Überstundenzuschläge/Sonntagszuschläge (Sonntagsarbeit zieht gflls. Freizeitausgleich nach sich) gibt, muss folglich geprüft werden, ob ein tarifvertraglicher Anspruch,ein Anspruch aus einer Betriebsvereinbarung oder ein arbeitsvertraglicher Anspruch auf Sonderzuschläge neben der Überstundenvergütung besteht.
Beste Grüße,
FK
Festivität o. Arb. ?
Grunds. kommt es darauf an:
Inhalte v.
Liebe/-r Experte,
wenn wegen einem Betriebsjubiläum des Sonntags gearbeitet wird
( Festivität) und dieses mit Ü Std. abgegolten wird, gibt es
da eine spezielle Berechnungsgrundlage ???
Ich mein, weil es ja ein Sonntag war !!!LG Ingo
Wer Sonntags, Arbeitsleistungen für einen Arbeitgeber erbringt, hat Anspruch auf Entlohnung und Sonntagszuschläge. Der Mindestanspruch ist gesetzlich geregelt. Tarifverträge für Gewerkschaftsmitglieder sehen oft eine Abweichung nach oben vor. Also mehr wie das gesetzliche.