Überstunden

Hallo Experts,

in meinem Arbeitsvertrag steht sinngemäss ein Passus wie: "Überstunden sind im Preis :smile:(Gehalt) inbegriffen.
Da habe ich prinzipiell auch keine Probleme mit, ab und zu mal die eine oder andere zu machen.
ABER: In Kürze soll ich unsere Firma auf einer Messe präsentieren und muss Samstag und Sonntag ganztägig arbeiten.
Nun will mir mein Chef aber nur einen 1:1 Freizeitausgleich genehmigen. Habe ich nicht Anspruch auf mehr? (200% z.B. für Sonntag?)
Oder habe ich durch die Klausel im Arbeitsvertrag eh schon verloren und muss meinem Chef auch noch dankbar sein?

Wir sind eine kleine Firma und haben leider keinen Betriebsrat den ich befragen könnte…

Danke für Eure Meinungen!

Hallo Experts,

in meinem Arbeitsvertrag steht sinngemäss ein Passus wie:
"Überstunden sind im Preis :smile:(Gehalt) inbegriffen.
Da habe ich prinzipiell auch keine Probleme mit, ab und zu mal
die eine oder andere zu machen.
ABER: In Kürze soll ich unsere Firma auf einer Messe
präsentieren und muss Samstag und Sonntag ganztägig arbeiten.
Nun will mir mein Chef aber nur einen 1:1 Freizeitausgleich
genehmigen. Habe ich nicht Anspruch auf mehr? (200% z.B. für
Sonntag?)
Oder habe ich durch die Klausel im Arbeitsvertrag eh schon
verloren und muss meinem Chef auch noch dankbar sein?

Bin zwar kein rechtsexperte, denke aber Du hast schon verloren. Der Passus klingt nach aussertarifl. Anstellung (also Ing.), da ist so ein Vorgehen durchaus üblich.

Tschuess Marco.

Hallo Experts,

Hallo Arbeitstier :smile:

Nun will mir mein Chef aber nur einen 1:1 Freizeitausgleich
genehmigen. Habe ich nicht Anspruch auf mehr? (200% z.B. für
Sonntag?)

Wenn Euer Betrieb tarifgebunden ist und Du nicht außertariflich beschäftigt … und wenn in Eurem Tarifvertrag Zuschläge drinstehen … dann hast Du evtl. einen Rechtsanspruch. Bei tariflich Beschäftigten werden solche Klauseln wie „Überstunden sind mit dem Entgelt abgegolten“ teilweise von den Arbeitsgerichten auch als sittenwidrig eingestuft. Die Grenzen sind da aber fließend.

Bist Du, wie Deine Tätigkeitsbeschreibung vermuten läßt, AT-Angestellter, bzw. ist der Betrieb nicht tarifgebunden, dann gilt : am A**** die Räuber …

Gruß kw

Hi!

Oder habe ich durch die Klausel im Arbeitsvertrag eh schon
verloren und muss meinem Chef auch noch dankbar sein?

Wir sind eine kleine Firma und haben leider keinen Betriebsrat
den ich befragen könnte…

Versuch herauszufinden, ob deine Firma Mitglied im entsprechenden Arbeitgeberverbund ist. Wenn ja, dann ist dein Chef durch diese Mitgliedschaft an bestehende Tarifabkommen gebunden (Manteltarif, Gehaltstarif).

Wenn du mit deinem Gehalt innerhalt des Gehaltstarifes liegst, also „Normal-Angestellter“ bist, werden die Überstunden wie in den Tarifen abgerechnet. Liegst du außerhalb der Tarifgehälter, hast du Pech gehabt.

Eine Aufhebung von bindenden Tarifvereinbarungen (etwa die Zuschläge von Überstunden) kann nur durch die Tarifparteien erfolgen, nicht durch ein Unternehmen für sich.

Grüße
Heinrich

Hallo Experts,

in meinem Arbeitsvertrag steht sinngemäss ein Passus wie:
"Überstunden sind im Preis :smile:(Gehalt) inbegriffen.
Da habe ich prinzipiell auch keine Probleme mit, ab und zu mal
die eine oder andere zu machen.
ABER: In Kürze soll ich unsere Firma auf einer Messe
präsentieren und muss Samstag und Sonntag ganztägig arbeiten.
Nun will mir mein Chef aber nur einen 1:1 Freizeitausgleich
genehmigen. Habe ich nicht Anspruch auf mehr? (200% z.B. für
Sonntag?)

Hallo.

Ein 1:1 Ausgleich ist vollkommen ausreichend. Tarifbindung besteht - im Gegensatz zum bisher Gesagten - nur, wenn der AG im Verband und Du in der Gewerkschaft bist. Desweiteren kann eine Geltung des TV einzelvertraglich vereinbart oder über einen für allgemeinverbindlich erklärten TV bestehen. Eine Liste der allgemeinverbindlichen TV findet man bei www.bma.de

Die Klausel „Überstunden sind im Gehalt mit abgegolten“ ist solange gültig, wie eine entsprechende übertarifliche Zahlung als Gehalt geleistet wird. Kluge AG nehmen diese Zahlung übrigens seperat mit im AV auf. Nimm Dir also einen vergleichend anwendbaren TV und rechne mal auf das dortige Mindestbrutto die anfallenden ÜS drauf. Liegt Dein Gehalt dann immer noch über dem tv veranschlagten Brutto, wirst Du nichts machen können. Ob die Klausel in Deinem AV (teil-)unwirksam ist, wird letztendlich ein Richter dann entscheiden müssen. Da Du für den Sonntag einen entsprechenden Ausgleich bekommst, sind hier für mich zudem keine Überstunden zu erkennen. Ungeachtet dessen muß selbstverständlich das Arbeitszeitgesetz beachtet werden (Höchstarbeitszeit und Ruhepausen). Das ArbZG findest Du unter:
http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/arbzg/index.html

Insbesondere §§ 3-11

Gruß,
LeoLo