Hallo 
Darf ein Arbeitgeber seine Arbetnehmer einfach dazu „verdonnern“ samstags überstunden zu machen, weil sich herausgestellt hat, dass samstags immer mehr Aufträge reinkommen ?
Gehen wir davon aus, dass in den Arbeitsverträgen vereinbart wurde, dass man 30 Std./Woche, also 6 Std./Tag arbeitet. Ebenso hätte man bei dieser Bekanntmachung der Überstunden auch nicht erwähnt, dass dieses irgendwann mal ein Ende hat. Man kann also davon ausgehen, dass dies fester Bestandteil sein wird. Die Überstunden werden dann möglichst in der darauffolgenden Woche genommen.
In wie fern muss der Arbeitnehmer dieses mitmachen ?
Ich bin für Hilfe dankbar !
Vanessa
Hallo.
Darf ein Arbeitgeber seine Arbetnehmer einfach dazu
„verdonnern“ samstags überstunden zu machen, weil sich
herausgestellt hat, dass samstags immer mehr Aufträge
reinkommen ?
Wenn es keinen Betriebsrat gibt, gilt das Direktionsrecht des Arbeitgebers - im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes; letzteres stellt hier kein Problem dar wegen der regulären Arbeitszeit von 30 Std./Woche. Es sei denn, die Samstagsschicht dauerte länger als 10, unter bestimmten Voraussetzungen 12, Stunden.
Gruß Eillicht zu Vensre
In wie fern muss der Arbeitnehmer dieses mitmachen ?
Hallo Honigblume,
das Folgende gefällt dir bestimmt nicht.
Ein Arbeitnehmer kann einen Vertrag auch kündigen.
Grüße
Ulf
Hallo.
Wenn es keinen Betriebsrat gibt, gilt das Direktionsrecht des
Arbeitgebers - im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes; letzteres
stellt hier kein Problem dar wegen der regulären Arbeitszeit
von 30 Std./Woche. Es sei denn, die Samstagsschicht dauerte
länger als 10, unter bestimmten Voraussetzungen 12, Stunden.
Es gibt kein Betriebsrat. Doch müsste dann nicht der Arbeitsvertrag geändert wird ? Denn diese Regelung von dem Arbeitgeber scheint ja Dauerhaft zu sein.
Doch müsste dann nicht der Arbeitsvertrag geändert wird?
Um das beurteilen zu können, müsste man den Arbeitsvertrag sehen. Aber so lange, wie ich schon schrub, das Arbeitszeitgesetz eingehalten wird, sehe ich kein prinzipielles Problem.
SAMSTAG IST WERKTAG !!!
Hallo Honigblume,
um es noch mal klar und deutlich zu sagen:
Der Samstag mag gefühltes Wochenende sein, aber rechtlich (Arbeitszeitgesetz) ist er ein stinknormaler WERKTAG. Hast Du also in Deinem Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich 5-Tage-Woche Mo.-Fr. drinstehen, kann der AG am Samstag Arbeitsleistung verlangen und dies auch einseitig, falls es keinen BR gibt, der das evtl. unterbindet.
&Tschüß
Wolfgang
(der vor G.'s Würdigung des Postings zittert)
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