Überstunden

Also:
folgendes Szenario: Ein Lagerarbeiter, der schwerste körperliche Arbeit machen muß (vor allem heben von Schweren Gegenständen).
Es wird im 2 Wechselschichten System gearbeitet. Frühschicht von 5.30 Uhr bis 14 Uhr und Spätschicht von 14 bis 22.30 Uhr.

Dieser Normalfall wurde vor 13 Monaten von der Betriebsleitung aufgehoben und es wurden Überstunden angeordnet. Die Spätschicht geht von 14 bis 23.30 (oftmals auch bis 0.00)Uhr. Die Frühschicht muß jeden Samstag arbeiten, die Spätschicht jeden zweiten.
Einen Betriebsrat gibt es nicht, weil Leute, die dies versucht haben, nicht mehr in der Firma arbeiten und sich keine weiteren finden, die dies versuchen wollen. Dieser Zustand besteht seit 13 Monten. Es gab 3 Wochen Betriebsferien, ansonsten ist es meist aussichtslos Urlaub zu bekommen, weil er nicht genehmigt wird.
Frage: wie viele Überstunden sind zulässig und in welchem Zeitraum ? Dies wäre für den Arbeiter besonders wichtig. Ist ein so langer zeitraum überhaupt zulässig mit der Masse an Arbeitsstunden und wo gibt es Informationen zu dieser Art von Problematik ?
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

Also:
folgendes Szenario: Ein Lagerarbeiter, der schwerste
körperliche Arbeit machen muß (vor allem heben von Schweren
Gegenständen).
Es wird im 2 Wechselschichten System gearbeitet. Frühschicht
von 5.30 Uhr bis 14 Uhr und Spätschicht von 14 bis 22.30 Uhr.

Dieser Normalfall wurde vor 13 Monaten von der Betriebsleitung
aufgehoben und es wurden Überstunden angeordnet. Die
Spätschicht geht von 14 bis 23.30 (oftmals auch bis 0.00)Uhr.

Sind da Pausen drin ??? Die müssen abgezogen werden.
Ansonsten gilt dann das Gesetz:
http://bundesrecht.juris.de/arbzg/__3.html

Die Frühschicht muß jeden Samstag arbeiten, die Spätschicht
jeden zweiten.

Das ist gesetzlich o. k. der Samstag ist im Gesetz Werktag und eine 6-Tage-Woche (leider) zulässig

Einen Betriebsrat gibt es nicht, weil Leute, die dies versucht
haben, nicht mehr in der Firma arbeiten und sich keine
weiteren finden, die dies versuchen wollen.

Tja, aber ohne BR werdet Ihr das nicht in den Griff kriegen. Kandidaten für den BR und auch Wahlvorstände haben besonderen Kündigungsschutz, wenn sie sich nicht einschüchtern lassen:
http://bundesrecht.juris.de/kschg/__15.html

Dieser Zustand
besteht seit 13 Monten. Es gab 3 Wochen Betriebsferien,
ansonsten ist es meist aussichtslos Urlaub zu bekommen, weil
er nicht genehmigt wird.

Was passiert mit dem Resturlaub ?

Frage: wie viele Überstunden sind zulässig und in welchem
Zeitraum ? Dies wäre für den Arbeiter besonders wichtig. Ist
ein so langer zeitraum überhaupt zulässig mit der Masse an
Arbeitsstunden und wo gibt es Informationen zu dieser Art von
Problematik ?

Arbeitszeitgesetz (ArbG, s.o.)

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

Fast alles, was Du schilderst, unterliegt der Mitbestimmung eines BR, wenn es ihn denn gibt. Vielleicht solltet Ihr mal Kontakt zur Gewerkschaft aufnehmen, die können nämlich bei BR-Gründung effektiv helfen. Erste Infos findest Du hier:

http://www.dgb.de/themen/mitbestimmung/betriebsverfa…

&Tschüß

Wolfgang