Überstunden abbummeln?

hallo.

angenommen, ein AN hat 200 überstunden. laut einer betriebsvereinbarung werden keine überstunden ausgezahlt, sprich diese müssen abgebummelt werden.
darf der AG verbieten, dass man z.b. 2 wochen lang überstunden abbaut und stattdessen darauf besteht, dass man jeden tag nur eine oder anderthalb stunden früher geht?
oder kann der AN festlegen, wie und wann die überstunden abgebaut werden?

danke!

hallo.

Hallo,

angenommen, ein AN hat 200 überstunden. laut einer
betriebsvereinbarung werden keine überstunden ausgezahlt,
sprich diese müssen abgebummelt werden.

IdR enthält eine BV zur Gleitzeit bzw. Arbeitszeitkonten auch Regelungen zum Abbau. Was stünde denn in diesem konkreten Fall dazu in der BV ?

darf der AG verbieten, dass man z.b. 2 wochen lang überstunden
abbaut und stattdessen darauf besteht, dass man jeden tag nur
eine oder anderthalb stunden früher geht?

Da kommt es auf den Einzelfall an, allerdings sind für eine derart rigorose Handhabung wie oben beschrieben nur wenige exotische Fallkonstellationen denkbar.
Wenn es aber eine BV gibt, sollte es auch einen BR geben. Der BR wäre hier, wenn der Abbau denn tatsächlich nicht in der BV geregelt wäre, auch im Einzelfall voll in der Mitbestimmung gem. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG:
http://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__87.html

danke!

&Tschüß