Überstunden abfeiern

Wer entscheidet wann und wie Überstunden abgefeiert werden können? Kann man Überstunden an den Urlaub anhängen oder ist das nicht möglich? Wo kann ich darüber nachlesen oder wer kann mir darüber Auskunft erteilen? Über info würde ich mich freuen.
bärbel

Hallo Bärbel,
vorab: Ich bin kein Jurist.
Der Chef kann aufgrund der Auftragslage Überstunden anordnen/genehmigen.
Genauso kann der Chef aufgrund seines Direktionsrechts und in Kenntnis der Betriebsabläufe/Personalsituation die Tage vorgeben, an denen der AN die ÜS „abbummeln“ kann.
I. a. kann und wird er die berechtigten Interessen seiner MA berücksichtigen, aber eine formale Verpflichtung dazu besteht sicherlich nicht.
Ob der Urlaub durch ÜS tageweise verlängert werden kann, hängt sicherlich von der betrieblichen Situation ab: Mitarbeiterzahl, Arbeitsgebiet (ist ein fachlicher Ersatz vorhanden) spielen ein große Rolle. In der Haupturlaubszeit kann es durchaus passieren, dass der AG das Dranhängen an den regulär geplanten Urlaub untersagt.

Der AN sollte dann so clever sein, sich nicht in die Schmollecke zu begeben, weil das 1. nichts bringt und 2. eher das Gegenteil bewirkt.

MfG BM

Hi!

Wer entscheidet wann und wie Überstunden abgefeiert werden
können? Kann man Überstunden an den Urlaub anhängen oder ist
das nicht möglich? Wo kann ich darüber nachlesen oder wer kann
mir darüber Auskunft erteilen?

Das ist völlig abhängig davon, was zum Thema Mehrarbeit vereinbart ist.
Das kann natürlich auch in einem Tarifvertrag geregelt sein…

VG
Guido

Hey Guido,
das ist ja das Problem,ich habe in dem TVöD nachgeschaut und dabei eben nichts gefunden. Vielleich kann mir ja jemand sagen wo ich nachschauen kann.Vielleicht habe ich ja auch nur an der falschen stelle gesucht.Dieses Thema interessiert mich doch sehr.Hab dank für deine Info.
Bärbel

Hey bommelmops,
meine Fragen beziehen sich nicht auf irgendeine Firma sondern immer auf Kitas,Kigas,Hort und Krippe und da haben wir nur eine Leiterin und womöglich einen Bürgermeister oder einen Pfarrer.Diese entscheiden über diese Dinge.Da ich im TVöd nichts darüber gefunden habe habe ich gehofft in diesem Forum etwas darüber zu erfahren.Danke für deine Antwort Bärbel

Vorab: Greift der TVÖD?
Hi!

Nochmal ganz klar: Greift der TVÖD?

Nur dann nützt es was, dort nachzusehen.

VG
Guido

Hallo Bärbel,

meine Fragen beziehen sich nicht auf irgendeine Firma sondern
immer auf Kitas,Kigas,Hort und Krippe und da haben wir nur
eine Leiterin und womöglich einen Bürgermeister oder einen
Pfarrer.

Zwischen dem Regelwerk für öffendliche Kindergärten (Bürger-
meister) und dem für kirchliche (Pfarrer) liegen Welten. Und
bei beiden hängt es von Bundesland, Kirche bzw. Landeskirche,
und z.b. dem Einzelarbeitsvertrag ab.

So pauschal kann niemand dazu was raussuchen.

Da ich im TVöd nichts darüber gefunden habe habe ich gehofft
in diesem Forum etwas darüber zu erfahren.

DIE TVöD gibt es nicht und ihre unterschiedlichen Ausgaben wider-
sprechen sich ganz ordentlich. Dazu wird dir kaum die komplete Version mit sicherlich 10.000 Seiten zugänglich sein und selbst
wenn, ist das Ding extrem kompliziert mit all seinen Zusatz-
vereinbarungen und Anpassungsregelungen und Protokollnotizen.

Selbst wenn bei jemandem im Vertrag steht: ‚Dei Bezahlung
erfolgt angelehnt an den TVöD-V-Hessen‘ sagt das über Rechte
und Rücksichten des ‚Abfeierns‘ vom Überstunden wenig aus.

Helfen könnte ein Personalrat vor Ort oder ein Anruf bei
deiner Gewerkschaft. In solchen Situationen zeigt sich deren
Notwendigkeit :wink:

Hoffendlich hilft das etwas weiter:
http://www.der-oeffentliche-sektor.de/infoundrat/inf…

Viele Grüße

Jake
Jake

Hallo Jake,
danke für deine Antwort.Sie hilft mir nicht wirklich weiter.Du hast recht wenn du sagst Pfarrer und Bürgermeister sind nicht das selbe,aber nur dem Schein nach,meiner Erfahrung nach gibt es da kaum einen.Natürlich gibt es auch da Untschiede,man kann nicht alle über einen Kamm scheren.Die Evangelische Kirche Speier hat den TVöD Land anerkannt und ich werde mich mit meiner Frage an meine Gewerkschaft wenden, danke.Bärbel

Hallo,

Du hast recht wenn du sagst Pfarrer und Bürgermeister sind nicht
das selbe,aber nur dem Schein nach,meiner Erfahrung nach gibt
es da kaum einen.

Das sind eben nicht nur dem Schein nach Unterschiede, sondern tatsächliche. Und man kann auch nicht einfach im öff. Dienst die kirchlichen Regelungen anwenden … oder umgekehrt.
Man muss schon schauen, was genau gilt und was zur Geltung des TV/AVR (oder welche Regelung auch immer gilt) genau im Vertrag steht.

Natürlich gibt es auch da Untschiede,man kann
nicht alle über einen Kamm scheren.

Genau das war es, was meines Erachtens dir Jack zu vermitteln versuchte.

Die Evangelische Kirche
Speier hat den TVöD Land anerkannt

Aha. Und was steht dann genau zur Geltung dieses TVÖD im den Arbeitsverträgen/im Arbeitsvertrag?

MfG