Überstunden abgegolten durch Fixgehalt?

Hallo,
angenommen in einem neuen Arbeitsvertrag, der nun auf „unbefristet“ umgeschrieben wird, taucht eine, wie ich denke, nicht unwichtige Änderung auf. Überstunden werden nun nicht mehr durch Freizeitausgleich im Folgemonat ausgeglichen, sondern:

„Über- oder Mehrarbeit sind im vereinbarten Fixgehalt abgegolten. Ein entsprechender Anspruch auf Überstundenausgleich besteht nicht.“

Kann die Firma dann zeitlich über ihren Angestellten verfügen, wie es ihr passt? Also ich rede von keinem Managerposten, sondern von einer ca. 2000€ Brutto Stelle 40h(eigentlich)/Woche.

Schonmal besten dank :smile:

Kann die Firma dann zeitlich über ihren Angestellten verfügen,
wie es ihr passt? Also ich rede von keinem Managerposten,
sondern von einer ca. 2000€ Brutto Stelle
40h(eigentlich)/Woche.

Nein, die Firma ist bei der Arbeitszeitgestaltung an das Arbeitszeitgesetz gebunden, außerdem an den Tarifvertrag, sofern es ihn gibt und er etwas dazu sagt.

smalbop

Hi!

„Über- oder Mehrarbeit sind im vereinbarten Fixgehalt
abgegolten. Ein entsprechender Anspruch auf
Überstundenausgleich besteht nicht.“

Diese Klausel wäre „mangels Genauigkeit“ unwirksam.

Gruß
Guido

http://www.hrexperten24.de/arbeitsrecht/vertragliche…