Vergiss es, ok?
Sind auch nur 10h am Tag.
…aber mal locker 12 Stunden mehr als die von Dir behaupteten maximalen 48 Std. pro Woche, über die hinaus nach Deiner Auffassung keine Mehrarbeit angeordnet werden darf.
Das war falsch, und das habe ich angemerkt.
Die Überstunden sind dann innerhalb
von 24 Wochen auf 8h durchschnittlich durch weniger Arbeit an
anderen Tagen auszugleichen. Das wäre auch eine Art von
Vergütung der Überstunden.
Vertragliche Arbeitszeit 40 Std á 5 Tagen.
2 Wochen mit 60 Stunden, die nächsten 3 mit 40 Stunden -> durchschnittlich also die vom Gesetz geforderten 48 Stunden.
Da siehst Du eine erfolgte Überstundenvergütung? Ich hoffe inständig, dass Du mit Entgeltabrechnung nichts zu tun hast!
Zitiere doch mal den Teil aus §5 ArbZG, der die 24 Stunden
Ruhezeit am Wochenende regelt!
Muss §9 heißen.
Und was hat die Sonn- und Feiertagsruhe mit der täglichen Ruhezeit zu tun?
Abgesehen davon solltest Du nicht beim §9 aufhören zu lesen und den §10 mal genau lesen - wenn Du dabei bist, besorge Dir dazu auch einen guten Kommentar!
http://www.wuppertal.ihk24.de/recht_und_fair_play/ar…
Schön, dass Du hier verlinkst - Du solltest den Inhalt aber nicht nur überfliegen, Du solltest ihn genau lesen.
Dann muss er es auch begründen, und es darf keine Alternative
geben.
Ähm, Du merkst schon, dass ich die ganze Zeit nichts anderes sage, und Du Dir gerade selbst widersprichst?
Man muss Mehrarbeit vorher rechtzeitig ankündigen, und, wie ich bereits an anderer Stelle bemerkte, bedeutet das in der Rechtsprechung idR. mindestens 4 Tage vorher.
Wenn am Morgen gesagt wird, dass am gleichen Tag Mehrarbeit anliegt, ist das idR eben nicht rechtzeitig.
Er darf aber abmahnen.
Er darf sogar noch viel mehr - nur, ob die Abmahnung irgendeine Auswirkung hat, darf (gaaanz vorsichtig und zurückhaltend verbalisiert) angezweifelt werden.
Nach der 2. Abmahnung darf er kündigen.
Woher hast Du denn diesen Unfug?
Es gibt Abmahnungsgründe, da ist eine Abmahnung mehr als ausreichend, es gibt welche, da sind derer 2 zu wenig.
HIER haut jeder Vorsitzende beim jedem ArbG in Deutschland dem AG die Abmahnung um die Ohren!
Wenn man nach dem Arbeitsvertrag zu Mehrarbeit verpflichtet
ist, ist man unter Umständen sogar schadensersatzpflichtig.
Man muss vertraglich überhaupt nicht zu Mehrarbeit verpflichtet sein, damit man zu Mehrarbeit verpflichtet sein kann!
Ich kenne den Vertrag nicht und den Grund der Mehrarbeit.
Ich schildere nur, was nach Gesetz und Rechtsprechung möglich
wäre.
Nein, Du schilderst das, was Du für möglich hältst - das ist ein ziemlich großer Unterschied!
Schön daß es dich erfreut, aber da besteht ein Unterschied.
Ich habe nie behauptet, dass es keinen Unterschied gibt.
Nur spielt das hier überhaupt keine Rolle.
Wenn es nicht angeordnet wurde und du es freiwillig machst.
ist es auch OK.
Es ist auch ok, wenn es angeordnet wird, aber das ist vermutlich wirklich zu viel für Deinen Sachverstand, also vergessen wir das.
Ich hatte gehofft, dass bei Dir wenigstens ein gewisses Basiswissen vorhanden ist, die als Grundlage für eine Diskussion ausreicht.
Schade, dass das nicht der Fall ist.
Ich sagte generell also alle, auch die über die vereinbarten
hinaus.
Du sagtest generell, also alle.
Jetzt auch noch die Bedeutung deutscher Wörter zu erklären, geht über den Sinn dieses Bretts hinaus.