Hallo zusammen,
weiß jemand wie es arbeitsrechtlich mit dem Freizeitausgleich von Überstunden aussieht?
Ich würde gerne wissen, ob ein Freizeitausgleich der Überstunden (40 Stunden), der bereits genehmigt wurde (und somit vom Arbeitnehmer auch verplant) wieder seitens des Arbeitgebers rückgängig gemacht werden kann. Also, dass er nach genehmigtem Freizeitausgleich von 40 Stunden am Stück (= eine Arbeitswoche) diese Genehmigung wieder rückgängig machen kann (z.B. wg. Personalmangel) und den AN zur Anwesenheit verpflichten kann.
In diesem Fall ist es allerdings auch so, dass der AN gekündigt hat und mit Hilfe des Resturlaubs und halt dieser 40 Überstunden früher das Unternehmen verlassen möchte.
Vielen Dank im Voraus für Ihre/Eure Antworten!