Hallo Leute,
habe da eine Frage zum Arbeitsvertrag.
Wenn ein Vertrag 40 Stunden pro Woche (Mo-Fr) vorsieht und im Gehalt 16 Überstunden mit inbegriffen sind, dürfen die Überstunden Teil der Regelarbeitszeit sein?
Z.B. lt.Vertag Mo-Do 8,5 Stunden, Freitag 6 Stunden,
aber regulär Mo-Do 9,5-10 Stunden, Freitag 7 Stunden.
Also pro Tag 45-60 Minuten länger (ca.30-45 min. Pause) und die Überstunden somit als Regelarbeitszeit.
Ist sowas erlaubt?
Wäre ja dann regulär eine 44-45 Stunden Woche.
Ich hoffe damit kennt sich jemand aus,
schonmal danke,
MfG
Christian
Hallo
Wenn ein Vertrag 40 Stunden pro Woche (Mo-Fr) vorsieht und im
Gehalt 16 Überstunden mit inbegriffen sind,
Wie lautet die Klausel denn im konkreten vollständigen Wortlaut?
dürfen die
Überstunden Teil der Regelarbeitszeit sein?
Vermutlich: Nein, aber erst mal den Wortlaut…
Gruß,
LeoLo
Konkreter Wortlaut:
Arbeitszeit:
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40 Stunden. Die Abtretung und Verpfändung von Lohn- und sonstigen Ansprüchen auf Vergütung ist ausgeschlossen. Im Gehalt sind Überstunden in Höhe von 16 Stunden enthalten.
Urlaub:
Der Arbeitnehmer erhält 21 Arbeitstage Urlaub pro Jahr.
–> also Arbeit von Mo-Fr.
(Aussage Vorgesetzter: reguläre Arbeitszeit ist 7-17 Uhr und Freitag 7-14 Uhr)
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Hallo
Die Klausel könnte man mal fachanwaltlich überprüfen lassen. Eine Unwirksamkeit ist nicht unwahrscheinlich.
Ich bleibe der Schilderung nach als bei: Nein.
Gruß,
LeoLo