hallo,FIKTIVER FALL:
mitarbeiterin x hat zum jahresende 2009 ein übermass an mehrarbeitsstunden erarbeitet (520 h)- gäbe es (rechtlich abgesichert) eine möglichkeit, einen teil dieser stunden an eine kollegin y zu übertragen (ihr quasi 200 h zu schenken), damit diese in ihrer freizeit an einer weiterbildungsmassnahme teilnehmen kann?
beide arbeiten im bereich betreuung und pflege in einer stationären einrichtung, mitarbeiterin x ist pdl und mitarbeiterin y gruppenbetreuerin…
Hallo
Spielt denn jeder mit? Ist es dem AG also egal?
Gruß,
LeoLo
hallo,
jetzt bin ich aber froh, dass wenigstens EINER antwortet…
nehmen wir an, der direkten vorgesetzten wäre es egal- aber die geschäftsleiterin, die mitarbeiterin x nicht mag, würde ihr nur zu gerne einen strick aus der sache drehen. es wäre also für die beteiligten enorm wichtig, paragraphen xy oder ähnliches vorweisen zu können, welcher besagt, dass eine solche „schenkung“ unter kollegen möglich ist…
p.s.: überstunden an gemeinnützige organisationen spenden darf man ja auch, oder?!
vielen dank im voraus…
Hallo
So leid es mir tut, aber:
Wenn nicht alle entscheidungsrelevanten Beteiligten mitspielen, sehe ich da keine wasserdichte Möglichkeit.
Gruß,
LeoLo
ich schon wieder…
…und wenn mitarbeiterin x argumentiert, sie könne doch auch ihr bargeld einer kollegin schenken, warum also nicht mehrarbeitsstunden, die geld (oder freizeit) wert sind?!
aber ich seh schon- ohne rechtsbeistand wird mitarbeiterin x wohl dem arbeitgeber gegenüber den kürzeren ziehen… 
aber danke für die hilfe!
Hallo
Wie gesagt, der AG muß mitspielen. Bei der Bargeld-Variante müsste der AG nämlich erstens bereit sein, die Überstunden der caritativen (:o)) Kollegin auszubezahlen und zweitens der bildungswilligen Kollegin unbezahlte Freistellung für die Schulungszeit gewähren.
Ob hier die Voraussetzungen für einen Bildungsurlaub vorliegen, kann man den Angaben zufolge nicht sagen. Käme auf das Bundesland und die Frage an, ob die Weiterbildung unter die Vorgaben eines Bildungsurlaubes fällt.
Gruß,
LeoLo