hallo,
habe zum jahresende 2009 ein übermass an mehrarbeitsstunden erarbeitet (520 h)- gibt es (rechtlich abgesichert) eine möglichkeit, einen teil dieser stunden an eine kollegin zu übertragen (ihr quasi 200 h zu schenken), damit diese in ihrer freizeit an einer weiterbildungsmassnahme teilnehmen kann?
falls das wichtig ist, wir arbeiten im bereich betreuung und pflege in einer stationären einrichtung, ich bin pdl und meine kollegin gruppenbetreuerin…
vielen dank für eure schnelle hilfe!!!
Leider kann ich zu dem Thema keinen kompetenten Beitrag leisten.
Mfg Nordhelm
Hallo,
leider kann ich Dir hier nicht helfen,eine Weiterbildungsmassnahme müsste allerdings der Geschäftsleitung willkommen sein. Hast Du schon danach gefragt?
LG. sammy-49
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Wenn der Chef einverstanden ist, dann kein Problem.
Das ist eine Frage der Absprache und des Vertrags den man dauraufhin machen sollte. Mir ist keine Gesetz bekannt aus dem hervorgeht das ein solcher Deal rechtswiedrig ist. Ist die Geschäftsleitung damit einverstanden dann ghet das in Ordnung, sollte aber schriftlich fixiert werden. Wenn sie sorry „SO DUMM SIND“ und sich darauf einlassen, dann ist das Ihr Problem. Sollten sie einen Firmenjuristen haben, so würde ich das noch einmal mit dem Juristen absprechen, bzw. die Geschäftsleitung informieren.
8ung schwierig wird wenn die Freundschaft einmal auseinandergeht. Spätestens an der Stelle KANN es zu Problemen kommen.