Überstunden - Anspruch auch wenn nicht angeordnet?

Guten Abend,

folgende Konstellation.

Arbeitnehmer hat einen Arbeitsvertrag über 38 Stunden und ein Gehalt von ca. 60.000 EUR p.a.

Von Zeit zur Zeit werden Überstunden gem. Tarif bezahlt, oft aber nicht.

Die Abteilung ist chonisch überlastet, vieles drängt und der Arbeitnehmer sieht die Arbeit und führt sie aus ohne auf die Arbeitszeit zu achten. Regelmässige Arbeitszeit ist 45 Std. aufwärts. Oft bekommt der Arbeitnehmer noch zusätzliche Arbeit von den Führungskräften (Abteilungsleitung und Geschäftsführung), obwohl diese wissen, dass der Arbeitnehmer sein Soll kräftig überschritten hat.

Irgendwann sind über 230 Stunden auf dem Zeitkonto. Offiziell werden in dem Betrieb die Stunden auf 25 Stunden gekappt. Dies widerfährt dem Arbeitnehmer jetzt. D.h. es werden 205 Stunden ersatzlos gestrichen.

Zulässig? Obwohl die Abteilungsleitung auszahlen möchte, argumentiert die Geschäftsleitung mit „waren ja nicht angeordnet“.

Ändert sich die Situation, wenn der Arbeitnehmer Vorarbeiterfunktion im Sinne einer fachlichen Teamleitung hat?

Danke Euch und schönen Abend noch!

Guten Abend,

Hallo,

folgende Konstellation.

Irgendwann sind über 230 Stunden auf dem Zeitkonto. Offiziell
werden in dem Betrieb die Stunden auf 25 Stunden gekappt. Dies
widerfährt dem Arbeitnehmer jetzt. D.h. es werden 205 Stunden
ersatzlos gestrichen.

„Ersatzlose“ streichung von Überstunden ohne Ausgleich ist grundsätzlich unzulässig wg. § 611 Abs. 1 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html

Zulässig? Obwohl die Abteilungsleitung auszahlen möchte,
argumentiert die Geschäftsleitung mit „waren ja nicht
angeordnet“.

War die Mehrarbeit über einen längeren Zeitraum angefallen und vom AG geduldet, ohne daß der AG diese ausdrücklich abgelehnt hat, kann sie sehr wohl als stillschweigend vereinbart gelten.

Ändert sich die Situation, wenn der Arbeitnehmer
Vorarbeiterfunktion im Sinne einer fachlichen Teamleitung hat?

Grundsätzlich nein.
es kann höchstens durch arbeitsvertragliche Vereinbarung eine pauschale Abgeltung von mehrarbeit erfolgen.
Das Ganze sollte durch einen Fachanwalt vor Ort geprüft werden.

Danke Euch und schönen Abend noch!

&Tschüß
Wolfgang