überstunden [Arbeitsrecht ÖSTERREICH]

hallo!
ich weiss es ist ein deutsches forum, aber trotzdem mein versuch :smile:

Person A arbeitet bei der Gemeinde Wien (Österreich) als kindergartenpädagogin Vollzeit.
Jetzt nach einem Jahr möchte diese Person eine PRIVATE Ausbildung (Abendschule) für Sonderkindergartenpädagogen machen.

Das wurde folgendermaßen geregelt: Reduzierung auf 26 Stunden pro Woche. Diese Stunden verteilt sie auf 4 Tagen.
Die Person wird aber voll bezahlt (42 stunden) dafür verpflichtet sich diese Person nach der Ausbildung, die 3 Jahre Dauert) für 5 Jahre weitere Jahre. falls sie aber nach der ausbildung kündigt, muss sie den entstandenen Schaden für die Gemeinde (wegen der vollbezahlung) zurückzuzahlen. so jetzt zur eigentlichen Frage:

Die Person muss zusätzlich im Jahr 3 Wochen Praxis machen.
Dafür nimmt sie eingearbeitete Überstunden (2 Tage) her und den rest deckt sie mit Urlaubstagen (ebenfalls 2 Tage) ab. Da sie ja eine 4-Tage Woche hat. Nun verlangt die Kindergartenleiterin (nach angeblichen Telefonat mit der Personalabteilung) dass sich Person A für 5 Tage die Woche überstunden oder Urlaubstage nehmen muss. Ist das Korrekt/Zulässig?

Sie würde 4 Tage die Woche arbeiten und an 5 Tagen hat sie Praxis (Ausbildung ist privat) warum muss sie sich 5 Tage „beurlauben“ lassen wenn sie ohnehin nur 4 Tage arbeitet bzw warum reicht es nicht diese 26 Stunden abzudecken? warum 5 volle Tage?

Bitte um anregungen bezügl diesem Sachverhalt!

danke & mfg
michael h

[MOD] Überschrift geändert, damit Österreicher aufmerksam werden

Hi!

Die Person wird aber voll bezahlt (42 stunden)

Und ist somit auch „vollbeschäftigt“ - auch wenn nur 4 Tage/Woche ausgemacht sind.

Grüße,
Tomh

Hi!

Die Person wird aber voll bezahlt (42 stunden)

Und ist somit auch „vollbeschäftigt“ - auch wenn nur 4
Tage/Woche ausgemacht sind.

hm…
naja die person ist mit der gemeinde einen vertrag eingegangen dass sie nur 26 stunden arbeitet/woche trotzdem voll bezahlt bekommt unter der bedingung, dass sie dannach 3 weitere jahre bei der gemeinde arbeiten muss. falls nicht muss sie den entstandenen schaden zurückzahlen.
sie arbeitet dann ja eigentlich offiziell nur 26 stunden und das entspricht ja nicht einer vollbeschäftigung oder?

danke & lg

Hi!

sie arbeitet dann ja eigentlich offiziell nur 26 stunden und
das entspricht ja nicht einer vollbeschäftigung oder?

Da kommt es jetzt wirklich genau auf den Wortlaut im Dienstvertrag an - ev. mal damit bei der AK anklopfen.

Grüße,
Tomh

Hallo!

Ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich da passen muss. Das ganze richtet sich dann nach dem Vertragsbedienstetenrecht für die Stadt/Land Wien. Das sind zwar im Prinzip auch Dienstverträge im Sinne des ABGB, aber da gibts halt zahlreiche Sonderregelungen, das ist im öffentlichen Dienst so. Also da musst du einen Spezialisten suchen, Vertragsbedienstetenrecht ist das Stichwort.

Gruß
Tom