hallo!
ich weiss es ist ein deutsches forum, aber trotzdem mein versuch 
Person A arbeitet bei der Gemeinde Wien (Österreich) als kindergartenpädagogin Vollzeit.
Jetzt nach einem Jahr möchte diese Person eine PRIVATE Ausbildung (Abendschule) für Sonderkindergartenpädagogen machen.
Das wurde folgendermaßen geregelt: Reduzierung auf 26 Stunden pro Woche. Diese Stunden verteilt sie auf 4 Tagen.
Die Person wird aber voll bezahlt (42 stunden) dafür verpflichtet sich diese Person nach der Ausbildung, die 3 Jahre Dauert) für 5 Jahre weitere Jahre. falls sie aber nach der ausbildung kündigt, muss sie den entstandenen Schaden für die Gemeinde (wegen der vollbezahlung) zurückzuzahlen. so jetzt zur eigentlichen Frage:
Die Person muss zusätzlich im Jahr 3 Wochen Praxis machen.
Dafür nimmt sie eingearbeitete Überstunden (2 Tage) her und den rest deckt sie mit Urlaubstagen (ebenfalls 2 Tage) ab. Da sie ja eine 4-Tage Woche hat. Nun verlangt die Kindergartenleiterin (nach angeblichen Telefonat mit der Personalabteilung) dass sich Person A für 5 Tage die Woche überstunden oder Urlaubstage nehmen muss. Ist das Korrekt/Zulässig?
Sie würde 4 Tage die Woche arbeiten und an 5 Tagen hat sie Praxis (Ausbildung ist privat) warum muss sie sich 5 Tage „beurlauben“ lassen wenn sie ohnehin nur 4 Tage arbeitet bzw warum reicht es nicht diese 26 Stunden abzudecken? warum 5 volle Tage?
Bitte um anregungen bezügl diesem Sachverhalt!
danke & mfg
michael h
[MOD] Überschrift geändert, damit Österreicher aufmerksam werden