Liebe/-r Experte/-in,
folgender Fall : Person A hat einen festen unbefristeten Arbeitsvertrag mit festen Arbeitszeiten. Nun erhielt er heute von Arbeitgeber Firma B ein Schreiben aus dem Person A nicht so ganz schlau wird
ab 01.10.10 werden 6 geleistete Überstunden pro Monat in der Gleitzeitberechnung nicht berücksichtigt.
Weiter unten: Verteiler: und Auflistung einen Teil der Mitarbeiter.
Was genau bedeutet das und wie sollte sich Person A nun verhalten?
Würde mich sehr freuen wenn Sie mir helfen könnten.
Nach dem Rechtsberatungsgesetz ist es Privatpersonen nicht gestattet, im Einzelfall Rechtsberatung zu gewähren. Dazu sind vielmehr nur Rechtsanwälte und bestimmte Organisationen befugt (z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände).
Dies vorausgeschickt, nehme ich zu der geschilderten Problematik nur allgemein und beispielhaft Stellung.
Es liegt ein Arbeitsvertrag vor, nach dem (in Gleitzeit) eine bestimmte Stundenzahl geleistet werden muss, die mit einem bestimmten Gehalt vergütet wird.
Wenn der Arbeitgeber (Ag.) hieran etwas ändern will, muss er entweder mit dem Arbeitnehmer (An.) darüber eine Einigung herbeiführen (gegenseitiges Einvernehmen) oder eine Änderungskündigung aussprechen. Hierbei sind die geltenden Kündigungsfristen einzuhalten.
Ist ein Betriebsrat vorhanden, ist der vor Ausspruch der Änderungskündigung anzuhören.
Der An. hat nun die Möglichkeit, die Änderungskündigung zu akzeptieren; dann wird sie mit Ablauf der Kündigungsfrist wirksam, und der An. arbeitet zu den angebotenen veränderten Bedingungen weiter.
Oder der An. nimmt das Angebot nicht an; dann endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist.
Oder der An. sagt: Ich nehme das Angebot an unter der Voraussetzung, dass die Änderung sozial gerechtfertigt ist. Dann hat er die Möglichkeit, innerhalb von drei Wochen nach Erhalt das Arbeitsgericht anzurufen und klären zu lassen, ob die Änderungskündigung sozial gerechtfertigt ist.
Der innerbetriebliche Verteiler hat auf die Wirksamkeit keinen Einfluss.
Ich hoffe, etwas zur Klärung beigetragen zu haben.
Hallo Cathie,
ganz ehrlich deine Angaben sind ein wenig wirr, handelt es sich dabei um einen AG oder zwei Ags.
Im Normalfall gilt unbefristeter Arbeitsvertrag, also muss er die Überstunden bezahlen.
Die Gleitzeit muss vertraglich fixiert sein, wenn nicht gilt:
40 Stdt- Woche = 1 Lohntüte, alles an Überstunden muss
extra bezahlt und versteuert werden.
folgender Fall : Person A hat einen festen unbefristeten
Arbeitsvertrag mit festen Arbeitszeiten. Nun erhielt er heute
von Arbeitgeber Firma B ein Schreiben aus dem Person A nicht
so ganz schlau wird
ab 01.10.10 werden 6 geleistete Überstunden pro Monat in der
Gleitzeitberechnung nicht berücksichtigt.
Weiter unten: Verteiler: und Auflistung einen Teil der
Mitarbeiter.
Was genau bedeutet das und wie sollte sich Person A nun
verhalten?
Würde mich sehr freuen wenn Sie mir helfen könnten.
die Mitteilung soll bedeuten, dass Gleitzeit nicht zu bezahlten Überstunden führen darf, d.h. auszugleichen ist durch Freizeitnahme. Sollte es trotzdem zu Überstunden kommen, sollen diese nicht bezahlt werden, sofern es sich um nicht mehr als 6 Monatsstunden handelt.
Aber: feste Arbeitszeiten sind das Gegenteil von Gleitzeit. Insofern ist der Fall widersprüchlich. Möglicherweise ist die neue Regelung auch eine Kommunikation im Zusammenhang mit der Änderung einer Betriebsvereinbarung. Ob der Anstellungsvertrag das ermöglicht, kann ohne Sichtung des Vertrages nicht beurteilt werden.
Für eine konkrete Antwort fehlen zu viel Informationen, die Sie selbst auch noch nicht in Erfahrung gebracht haben. Falls vorhanden den Betriebsrat fragen, ob es diesbezüglich eine neue Betriebsvereinbarung gibt und sich diese erklären lassen. Oder im Personalbüro / Lohnbüro wegen dieses Schreibens nachfragen.
AG ist eine Firma: Es gibt einen festen Arbeitsvertrag mit einer 40Std-Woche. Gleitzeit ist im Vertrag nicht verankert - wie schon gesagt es gibt feste Arbeitszeiten. Im Durchschnitt fallen in der Woche gut 5 Überstunden an. In der Fimra herrscht absoluter Personalmangel
Dann bleibt nur noch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen, der den Individualvertrag sichtet und das letzte Schreiben vom Arbeitgeber. Er wird dann weitere arbeitsrechtlichen Schritte vorschlagen.
AG ist eine Firma: Es gibt einen festen Arbeitsvertrag mit
einer 40Std-Woche. Gleitzeit ist im Vertrag nicht verankert -
wie schon gesagt es gibt feste Arbeitszeiten. Im Durchschnitt
fallen in der Woche gut 5 Überstunden an. In der Fimra
herrscht absoluter Personalmangel
Hallo,
dann gilt der beidseitig unterschrieben
Arbeitsvertrag ( ohne Gleitzeit), also muss er die Überstunden bezahlen oder den Arbeitsvertrag ändern, welches die person A aber nicht akzeptieren muss.
Liebe Grüsse von Andrea