Überstunden - Arbeitsverweigerung - fristlose Kdg

Hallo Leute,

die fiktive Arbeitnehmerin M ist seit 01.02.2008 bei einem mittelständischen Unternehmen in Festanstellung beschäftigt.
Sie ist dort „normale“ Sachbearbeiterin ohne Leitungsfunktion etc.
Sie hat einen 40 Stunden Vertrag und ist noch in der Probezeit. Da das Klima in der Firma (insbesondere der Abteilungsleiter) so „angenehm“ ist, hören speziell in ihrer Abteilung reihenweise die Leute auf (3 Personen normal) jetzt noch 2 der andere geht auch Anfang Mai 2008 (ist Zeitarbeiter).

Da sie die einzige noch verbliebene Festangestellte ist und die Firma zurzeit keine Leute findet, wird von ihr ERWARTET!, dass sie die ganze Arbeit der ausgeschiedenen Kollegin inkl. der angestauten arbeit (reichlich!) übernimmt.
Es handelt sich um Mehrarbeit von min. 10 Stunden die Woche über mehrere Monate bei einem ziemlich „angespannten“ Arbeitsklima.
Als die Kollegin höflich nachfragt, ob sie vielleicht eine kleine Gehaltserhöhung für die Mehrarbeit bekommt, wird sie mit den Worten abgespeisst: ihre Forderung wäre eine Frechheit und sie solle gefälligst die Mehrarbeit auf unbestimmte Zeit ohne einen Cent mehr machen.

Die Frage ist nicht, ob der Chef dies kann (das steht außer Frage).
Die Fragen wären was könnte man der Mitarbeiterin empfehlen und was könnten Gründe für eine fristlose Kündigung sein??

Die Mitarbeiterin will auf jeden Fall kündigen und höchstens noch bis Ende Mai bleiben. Sie möchte dem „netten“ Chef gerne schnellstmöglich mitteilen, dass sie ihren 40 Stunden Vertrag einhalten wird und daher keine Überstunden machen wird. Könnte dies als Arbeitsverweigerung dargestellt werden und was würdet ihr der Mitarbeiterin empfehlen (nicht juristisch, sondern eher Stressvermeidung) damit sie die restliche Zeit nicht permanent Stress hat?

Hi,

hat dieses fiktive Unternehmen einen Betriebsrat? Gibt es einen Tarifvertrag? Was sagt der Arbeitsvertrag zu Überstunden? Sind diese ausdrücklich angeordnet oder werden sie stillschweigend erwartet und geduldet? Was will M? Eine fristlose Kündigung erreichen?

Gruß
Nils

Die Fragen wären was könnte man der Mitarbeiterin empfehlen
und was könnten Gründe für eine fristlose Kündigung sein??

ich denke, die fiktive mitarbeiterin ist noch in der probezeit? dann könnte sie doch problemlos kurzfristig und ohne angabe von gründen kündigen.

schöne grüße
ann

Vielen Dank für die Antworten.
Das fiktive Unternehmen hat keinen Betriebsrat, von einem Tarifvertrag ist ihr nichts bekannt. Der Arbeitsvertrag weist eine Arbeitszeit von 40 Stunden aus, die tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden wird individuell nach den Bertiebserfordernissen geregelt und kann bei betrieblichen Erfordernissen anders geregelt werden.
Die Überstunden werden von dem „schwierigen“ Chef (sehr freundlich formuliert) erwartet, da andere Deppen ja auch 10-11 Stunden am Tag arbeiten ohne Extra Geld oder Urlaub.

M will das Unternehmen auf jeden Fall verlassen, möchte aber nicht den nächst besten Job mit einem Nettoverlust von rund 200-300 Euro im Monat annnhemen. Sie sucht einen neuen Job hat zurzeit eine Kündigung von 2 Wochen zum Monatsende. Sie möchte daher bis Ende April oder eventuell bis Ende Mai ihre 40 Stunden laut Arbeitsvertrag abliefern und nicht ständig mit den Überstunden und der Personalknappheit unter Druck gesetzt werden. Die Personalknappheit war dem Unternehmen auch schon seit Jahresanfang bekannt.
Eine fristlose Kündigung will sie auf keinen Fall. Da der Chef allerdings ziemlich „schwierige Denkweise“ hat, befürchtet sie allerdings den Versuch einer fristlosen Kündigung von seiten der Firma, da der Chef lieber die Abteilung „abbrennen“ lässt, als jemandem 1 Euro mehr zu zahlen.

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Da M in der Probezeit ist, dürfte hier wohl jedes Aufmucken eine Kündigung nach sich ziehen. Aber warum geht M nicht einfach nach der Regelarbeitszeit nach Hause und wartet ab was passiert? Scheinbar ist da ja eh nichts mehr zu retten.
Mal ganz ehrlich, wenn die Situation so unerträglich ist, dann bleibt man doch nicht einen Tag länger als nötig?

SUUPER Tipp
Hi!

Klar - man lässt sich dann abmahnen, fristlos kündigen, bekommt ein mieses Zeugnis, eine Sperre beim Arbeitsamt ist vorprogrammiert, ein neuer Job schwierig wegen des schlechten Zeugnisses…
echt megageile Hinweise, die hier manchmal gegeben werden…

man man man man man

Kopfschüttelnder Gruß
Guido

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Hi!

Könnte
dies als Arbeitsverweigerung dargestellt werden

Ja!

und was würdet
ihr der Mitarbeiterin empfehlen (nicht juristisch, sondern
eher Stressvermeidung) damit sie die restliche Zeit nicht
permanent Stress hat?

Sorry, ist ein Rechts- kein Moralbrett…
Mein Tipp: Mit dem Chef reden.

LG
Guido

Hallo Guido,
als juristischer Laie habe ich irgendwo im Hinterkopf, dass die zulässige Wochenarbeitszeit bei abhängig Beschäftigten 45 Stunden nicht überschreiten darf. Kann die fiktive AN sich nicht darauf berufen? Letztlich läuft - unabhängig davon - ja eh alles auf eine Beendigung des AV (gleichgültig von welcher Seite aus) hin.
Fragende Grüsse von BM

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PS: Hätte vorher googln sollen: Arbeitszeitgesetz § 3 und 4 sollte die fiktive AN aufmerksam lesen und den Ausdruck ihrem fiktiven Chef notfalls übergeben. Dabei schön lächeln und warten, wass passiert.
Als Laie bin ich mir gar nicht so sicher, was im Falle einer Kündigung des AV aufgrund von angeblicher Arbeitsverweigerung passiert, wenn die fiktive AN einen guten FA für Arbeitsrecht engagiert und die Puppen tanzen lässt.
Schönes Osterwochenende wünscht BM

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Nein!
Hi!

als juristischer Laie habe ich irgendwo im Hinterkopf, dass
die zulässige Wochenarbeitszeit bei abhängig Beschäftigten 45
Stunden nicht überschreiten darf.

Nun - da hast Du etwas falsch im Hinterkopf!
60 Std. sind bei einem „normalen“ Arbeitnehmer möglich, wenn in einem Ausgleichszeitraum von einem halben Jahr ein Durchschnitt von 48 Std. nicht überschritten wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
Werktag = Mo-Sa

LG
Guido

Hi!

PS: Hätte vorher googln sollen: Arbeitszeitgesetz § 3 und 4
sollte die fiktive AN aufmerksam lesen und den Ausdruck ihrem
fiktiven Chef notfalls übergeben. Dabei schön lächeln und
warten, wass passiert.

Warum?
Damit der AG erklärt, das 60 Std. in der Woche (und es gibt so einen hübschen worst case - 32 Tage am Stück) gearbeitet werden dürfen?

Als Laie bin ich mir gar nicht so sicher, was im Falle einer
Kündigung des AV aufgrund von angeblicher Arbeitsverweigerung
passiert, wenn die fiktive AN einen guten FA für Arbeitsrecht
engagiert und die Puppen tanzen lässt.

Als Nicht-Laie bin ich mir ziemlich sicher, dass der FA böse auf die Schnauze fällt, wenn der AG dringende betriebliche Gründe nachweist und die Treuepflicht des AN in Erinnerung ruft.
http://www.juraforum.de/gesetze/GewO/106/
http://www.acara-online.de/DE/Berufswissen/Politik/A…

LG und dicke Eier *fg*
Guido

Danke nochmal für die Hinweise.
M möchte wie gesagt das Unternehmen verlassen, braucht allerdings ein paar Wochen für einen neuen Job und möchte daher bis Ende April bleiben. Ein schlechtes Zeugnis wäre kein Problem, da ein Zeugnis über 3 Monate eh nirgendswo vorgelegt werden kann.

M’s Frage wäre auf jeden Fall, ob das Einhalten der 40 Stunden Woche und das damit verbundene Ablehnen der Mehrarbeit zu einer fristlosen Kündigung seitens des Arbeitgebers berechtigen könnte?
Falls ja, könnte M mit einer eigenen Kündigung dem entgegenwirken?

[MOD]: Vollzitat gelöscht

Danke nochmal für die Hinweise.
M möchte wie gesagt das Unternehmen verlassen, braucht
allerdings ein paar Wochen für einen neuen Job und möchte
daher bis Ende April bleiben. Ein schlechtes Zeugnis wäre kein
Problem, da ein Zeugnis über 3 Monate eh nirgendswo vorgelegt
werden kann.

M hat gerade das Urteil gefunden in dem das Wiederholte ablehnen von Überstunden zu einer fristlosen Kündigung führen kann.
Sie möchte jetzt gerne wissen, ob sie z.B. mit einer eigenen fristgerechten Kündigung zum 30.04. dem entgegenwirken kann oder ob ihr sonst noch Möglichkeiten bleiben um die Zeit bis Ende April zu „überbrücken“? (eine 6 wöchige Krankmeldung scheidet aus).

[MOD]: Vollzitat gelöscht

Nochmals vielen Dank für die zahlreichen Antworten.

Mit dem fiktiven Chef hat M schon geredet, der hat vorsichtig ausgedrückt „pschychische Probleme“ und fande es eine FRECHHEIT, dass M die Überstunden bezahlt haben wollte, obwohl ein Ende des AV bereits absehbar war, wenn auch erst ein paar Monate später.

Nochmals die Frage, ob M mit einer eigenen Kündigung die Überstunden abwenden kann, da sie ja argumentieren kann, das AV endet eh in ein paar Wochen. Die betrieblichen Gründe kann der AG, wie gesagt, kurzzeitig nachweisen. Und könnte sie eventuell den Chef zwingen die Stunden zumindest zu vergüten?

Trotzdem allen frohe Ostern und viele Eier.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Nochmals die Frage, ob M mit einer eigenen Kündigung die
Überstunden abwenden kann, da sie ja argumentieren kann, das
AV endet eh in ein paar Wochen.

Nein

Die betrieblichen Gründe kann
der AG, wie gesagt, kurzzeitig nachweisen. Und könnte sie
eventuell den Chef zwingen die Stunden zumindest zu vergüten?

Ja - allerdings ist „Wasch mir den Pelz, aber mach mich nicht nass“ meistens nicht möglich. Notfalls muss man da halt klagen…

LG
Guido

Hi!

Ein schlechtes Zeugnis wäre kein
Problem, da ein Zeugnis über 3 Monate eh nirgendswo vorgelegt
werden kann.

Sagt wer?

Sie möchte jetzt gerne wissen, ob sie z.B. mit einer eigenen
fristgerechten Kündigung zum 30.04. dem entgegenwirken kann

Kann sie nicht.

LG
Guido

Hallo an alle Rechtskundigen,
danke für die zahlreichen Hinweise/Korrekturen zu meinem Beitrag.
Sorry, ich hätte im Gesetzestext weiterlesen sollen.
MfG BM