Überstunden ausbezahlen?

Kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass Überstunden und Resturlaub ausgezahlt werden?

Kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass Überstunden und
Resturlaub ausgezahlt werden?

Hallo krokodilfisch,

leider bin ich kein Experte auf dem Gebiet Arbeitsrecht.

mfG
Frank Barschke

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
MfG
Harald Schäfer

Kann der Arbeitgeber darauf bestehen, dass Überstunden und
Resturlaub ausgezahlt werden?

Hallo,

ja, das ausbezahlen von Überstunden obliegt den Arbeitgeber.

Nach dem Gesetz muss Urlaub grundsätzlich bis zum Jahresende genommen werden. Geschieht das nicht, verfällt der Urlaub ersatzlos. Eine Übertragung des Urlaubs ins nächste Jahr ist nur möglich, wenn der Urlaub aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen nicht genommen werden kann.

Folglich kann er auch diesen einfach ausbezahlen, es sei denn dir wurde kein Urlaub gewährt und du konntest ihn ohne eigenverschulden nicht nehmen