Überstunden Ausbildung

Ich mache seit kurzem eine Ausbildung zum Resturantkaufmann und arbeite täglich 10-12 Stunden (10-14.30 - 17.30 - 23 - 24 Uhr) Muss mein Ausbildungsbetrieb mir die Überstunden anrechnen oder kann er verlangen das ich es einfach so mache?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar…

Hey,
wäre interresant und auch nicht unrelevant, wie alt du bist.
Gruß, Momo

ich bin 22 Jahre…

ein auszubildender darf keine überstunden machen. In der realität wird das natürlich missachtet.
das heißt, natürlich muss er dir das anrechnen - entweder bezahlen oder als freitage berechnen…ganz normal wie bei jedem anderen.

Ich mache seit kurzem eine Ausbildung zum Resturantkaufmann
und arbeite täglich 10-12 Stunden (10-14.30 - 17.30 - 23 - 24
Uhr)

Also erste Schicht 4,5h und zweite Schicht 4,5h oder 5,5h. Das sind dann erstmal zus. 9h bzw. 10h.
Jetzt ist die Frage, was passiert zwischen 14:30 und 17:30 Uhr? Das sind 3h, Pause bei Anwesenheit oder Frei oder?
Also informieren kannst du dich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Auszüge:
§2
Arbeitszeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen…

Nachtzeit im Sinne dieses Gesetzes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr

§3
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

§5
Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine
ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben.

Die Dauer der Ruhezeit des Absatzes 1 kann in… Gaststätten…bis zu eine Stunde verkürzt werden, wenn jede Verkürzung der Ruhezeit innerhalb eines Kalendermonats oder innerhalb von vier Wochen durch Verlängerung einer anderen Ruhezeit auf mindestens zwölf Stunden ausgeglichen wird.

Gem. §7 können Abweichungen auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung getroffen werden.
Ist das der Fall?

Muss mein Ausbildungsbetrieb mir die Überstunden
anrechnen oder kann er verlangen das ich es einfach so mache?

Zunächst ist festzustellen, ob du wirklich Überstunden leistest?

Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar…

Schaue dir auch mal die anderen §§ an, z.B. Sonn- und Feiertagsbeschäftigung.

Dann wäre nochmal abzuklären an was für Tagen dies so praktiziert wird, ob du am Folgetag Berufsschule hast?

Da du bereits volljährig bist, gilt kein Jugendarbeitsschutzgesetz mehr.