überstunden auszahlen berechnung

Hallo, wer kann mir helfen ?
Es geht um einen guten Freund von mir.
er ist seit 17 Monaten bei seinem Arbeitgeber beschäftigt . Seine Arbeitszeit ist vertraglich festgelegt mit 42 Std. die Woche und bei Bedarf kann der AG Überstunden anordnen.
Die wirkliche Arbeitszeit beträgt aber 42,5 Std. in der Woche.Zählen die 0,5 Std. mehr in der Woche als Überstd.?
Außerdem hat der AG die Überstd. mit 10 Euro cat ( cash auf tatse ) ausbezahlt.Im Monat Mai nur noch mit 8,50 Euro und im Monat Juni nur noch 8,00 Euro.
Darf der AG einfach das Überstundengeld kürzen wie er will ???
Im Vertrag ist noch eine Klausel die wie folgt heisst :
Alle beiderseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis
und solche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen, verfallen wenn sie nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden.Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder erklärt sie sich nicht innerhalb von 2 Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verfällt dieser, wenn er nicht innerhalb von 2 Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.
Heisst das, das ich nur das Überstundengeld, was noch fehlt, derletzten 2 Monaten geltend machen??? Er hat den Arbeitsvertrag nicht unterschrieben, ist er denn trotzdem an dem Vertrag gebunden oder zählt dann der mündliche Vertrag den er mit seinem Chef ausgehandelt habe.
Wer kann Ihm da weiterhelfen???
Für eure Bemühungen Danke ich voraus

Gruß Uwe

Grundsätzlich gelte zwar nach wie vor: Wer mehr arbeiten muss, als im Vertrag vereinbart, kann auch eine zusätzliche Vergütung erwarten. Damit aber überhaupt eine Überstunde im juristischen Sinne vorliegt, muss die regelmäßige Arbeitszeit tatsächlich überschritten sein. Sie ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag. Ist dort von einer 40-Stunden-Woche die Rede, ist das die regelmäßige Arbeitszeit. Allerdings zählt alles darüber hinaus nicht automatisch als Überstunde. Der Arbeitnehmer muss im Gegenzug die Mehrarbeit nachweisen. "Er muss im Einzelnen darlegen, an welchen Tagen und zu welchen Tageszeiten er über die übliche Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat Außerdem müsse der Arbeitnehmer beweisen, dass und durch wen welche Stunde vom Arbeitgeber oder Vorgesetzten angeordnet worden sei. Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, muss die Überstunde grundsätzlich so vergütet werden wie eine reguläre Arbeitsstunde. Ob ein Zuschlag fällig wird, richtet sich nach individuellen Vereinbarungen. Laut Bauer sehen viele Tarifverträge solche Zuschläge vor.