Überstunden auszahlen lassen

Hallo,

ich habe in letzter Zeit einige Überstunden gemacht und würde mir diese jetzt gerne auszahlen lassen. In meinem Arbeitsvertrag steht zwar, dass Überstunden mit Freizeit ausgeglichen werden, aber ich weiß, dass mein Chef es ist Ausnahmefällen evtl. auch mal auszahlt.

Jetzt ist meine Frage wie er mir die Stunden anrechnen kann oder möglicherweise auch wird.

Mein Bruttogehalt (nach Tarifvertrag) beträgt etwas mehr als 1.800€, netto sind es ca. 1.250€.

Auszahlen lassen möchte ich mir ca. 50-60 Stunden.

Werden die auf der Lohnabrechnung dann einfach auf das Bruttogehalt aufgerechnet oder ist das ein seperater Posten?

Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen :smile:

Hallo,

das wird als Extraposten aufgeführt. Bei Gehalt wird das Gehalt durch 172 (stunden pro Monat) geteilt mal der 50 Stunden. Bei Lohn wird der vereinbarte Lohn genommen. Theoretisch kann es noch eine Überstundenzuschlag geben (25%). Das muss aber im Arbeitsvertrag auch so vereinbart sein.
Die Extrazahlung wirkt auch extra negaiv auf die Steuern und Abgaben. Die Zahlung wird nämlich recht hart besteuert. In jedem Fall sollte eine Steuererklärung gemacht werden. Damit läßt sich noch was zurückholen.

Beste Grüße

Frank Seiler

Hallo Ottifant,

da kann ich Dir gerne helfen. Wenn Dein Chef die Überstunden auszahlt, werden diese auch als Überstunden auf der Lohnabrechnung abgerechnet. Dazu multipliziert man Deine Überstunden mit der Überstundenzahl. Es wird mit dem Bruttostundenlohn gerechnet. Dieser berechnet sich beim Gehalt wie folgt:
Wöchentliche Stundenzahl z. B. 38 Stunden x 4,35 (dies sind die durchschnittlichen Wochen pro Monat, da nicht jedes Monat gleich lange dauert) = 165 Stunden pro Monat. Dann Dein Bruttogehalt geteilt durch die Monatsstunden in diesem Beispiel: 1.800 € : 165 = 10 € Bruttostundenlohn. Dies ist eine Berechnungsmethode, es gibt aber noch andere, hängt davon ab, ob Dein Chef so rechnet. Manche nehmen die tatsächlichen Stunden pro Monat, je nachdem. Wenn die Überstunden über einen längeren Zeitraum aufgelaufen sind, ist die Auszahlung als Einmalzahlung, bzw. besonderer Bezug auszuweisen. Dann wird bei der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsberechnung nicht die Monatstabelle angewendet (sonst kann ein hoher Steuerabzug erfolgten) sondern die Jahrestabelle. Wird die Lohnart entsprechend in die EDV eingegeben, rechnet das Programm das selbst so aus.
Viel Erfolg!
Claudia

Hallo Ottifant,

sorry, hab’ mich verschrieben:
Es heißt nicht:
„Dazu multipliziert man Deine Überstunden mit der Überstundenzahl.“

Es muss heißen:
Dazu mulitpliziert man Deinen Brutto-Stundenlohn mit der Überstundenzahl."

… kommt davon, wenn es eilt… :smile:

Claudia