Angenommen eine Person arbeitet als Angestellter im öffentlichen Dienst und wird nach BAT IIa bezahlt.
Es fallen regelmäßig Überstunden an, da die Personalbesetzung sehr dünn ist. Die Überstunden sind vom Vorgesetzten verordnet.
Der Verwaltung ist es am liebsten, wenn die Überstunden abgefeiert werden. Auszahlen, meinten sie, machen sie eigentlich nicht und wäre auch für den Arbeitnehmer unsinnig, denn (Zitat) „das nützt nur dem Staat, davon bekommen sie fast nichts“.
Stimmt das?
Ich dachte eigentlich Überstundenzahlungen würden dem normalen Gehalt zugeschlagen und mit dem gleichen Steuersatz versteuert, nicht plötzlich einem viel höheren?
Ggf. gibt es ja auch Überstundenzuschläge (lt. BAT).
Fallen darauf dann auch Sozialabgaben an, oder sind Überstunden in irgendeiner Art „begünstigt“?
Ich dachte eigentlich Überstundenzahlungen würden dem normalen
Gehalt zugeschlagen und mit dem gleichen Steuersatz
versteuert, nicht plötzlich einem viel höheren?
hi,
das stimmt auch. man muss selber nachrechnen, was man will. die belastung (sv & steuer) lässt sich leicht mit einem steuerrechner ausrechnen (bsp. http://www.kgo.de/steuerrechner.html ). dann muss man selber entscheiden X,XX EUR vs. ein freier tag?!?
klar fallen wohl auf die Überstunden Steuern und so an, ist ja kein Nacht-Zuschlag, oder? Kann auch sein, daß Du in die Progression kommst(mehr Steuern pro verdientem Euro), aber es ist unwahrscheinlich, daß Du am Ende weniger hast, als vorher.
Aber was nutzt Dir denn das Abfeiern, wenn Du dann die Arbeit trotzdem machen mußt und dadurch wieder Überstunden sammelst. Ist doch eine „Kaffeemühle“ um Heinz Rühmann im Hauptmann von Köpenik zu zitieren.
Oftmals gibt es dann noch Regelungen, daß Abfeiertage nicht an Urlaub anschließen dürfen oder es nicht gerne gesehen wird, daß so Wochenenden verlängert werden.
Grüßle
Winni
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hier geht es aber um ZUschläge für die arbeit, nicht für den grundlohn als solches.
bsp. normaler stundensatz 20,00 EUR brutto. werden nun bsp. am sonntag von 8-12 uhr „überstunden“ gearbeitet, dann kommt es drauf an, wieviel bezahlt wird.
20,00 EUR brutto sind normal steuerpflichtig & sv-pflichtig. bis zu 10 EUR oben drauf können steuer- sv-frei abgerechnet werden. hierzu müsste also der arbeitgeber 30 EUR für die überstunde locker machen.
wie gesagt, „Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden […]“.
das wird aber nicht der fall sein, also verbleibt es bei steuer-sv-pflichtigkeit der auszahlung.