Hallo,
ich würde mir gerne durch meinen Arbeitgeber meine zahlreichen Überstunden auszahlen lassen.
Im Frühjahr wird sich bei uns Nachwuchs einstellen, so daß sich ein Kinderfreibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte ergeben wird.
Wird sich durch die Geburt eines Kindes auch die Steuerklasse ändern?
Hat es Sinn, mit der Auszahlung der Überstunden solange zu warten, bis die Eintragungen auf der Karte gültig sind? Oder hat das im Hinblick auf den Lohnsteuerjahresausgleich unterm Strich gar keine Auswirkungen?
Wäre es sinnvoll, sich nur kleinere Beträge auszahlen zu lassen, damit man (wegen der Progression, glaube ich) nicht soviel Steuern auf einmal zahlen muß, oder ist das wegen dem Lohnsteuerjahresausgleich ebenfalls egal?
hi,
wenn du am ende des jahres eine antragsveranlagung machst (lohnsteuerjahresausgleich gibt es begrifflich schon lange nicht mehr), dann werden alle abzugsbeträge neu berechnet.
insoweit wirken sich kinderfreibeträge und progression dann eh auf alle auszahlungen aus. dennoch wäre es sicherlich sinnvoll die überstunden-auszahlung über mehrere monate zu strecken (wenn es geht bei dir), um nicht im monat der auszahlung einen riesen lohnsteuerabzug zu erhalten, den es dann am ende des jahres wieder gibt (zinsverlust für dich).
mfg vom
showbee
Hallo,
Wird sich durch die Geburt eines Kindes auch die Steuerklasse
ändern?
Nur wenn Du alleinerziehend bist. Dann wird aus Steuerklasse 1, Steuerklasse 2. Bist Du verheiratet, hat das stuerlich nur auf die Kirchensteuer und den Solidatitätszuschlag Auswirkungen.
cu Rainer