Müssen Überstunden immer ohne jede Ausnahme vergütet oder abgefeiert werden, wenn ein Zeitvertrag vom Arbeitgeber nach Ablauf nicht verlängert wird oder wenn ein Arbeitnehmer kündigt?
Konkret: Der Arbeitgeber ist eine Werkstatt für Behinderte mit kirchlichem Träger. Überstunden werden während des laufenden Arbeitsverhältnisses nie ausgezahlt, sondern müssen immer abgefeiert werden. Der Arbeitnehmer, um den es geht, hat schon ziemlich viele Überstunden und einen Zeitvertrag. Verlängerung des Vertrags noch unklar. Die Stunden können von ihm nicht abgefeiert werden-momentan-weil das zeitlich unmöglich ist. Wie sieht es aus, wenn der Vertrag ausläuft und nicht verlängert wird-muss der Arbeitgeber dann auf jeden Fall auszahlen oder dem Arbeitnehmer die Möglichkeit geben, die Stunden abzufeiern (das würde ja dann bedeuten, dass ihm so früh Bescheid gesagt wird, dass überhaupt noch die Möglichkeit zum Abfeiern besteht)?
Und wie ist es, wenn der Arbeitnehmer kündigt? Muss dann auch ausgezahlt werden bzw. abgefeiert werden dürfen?
Vielen Dank für Eure Antworten!