Überstunden bei geringfügiger Beschäftigung

Hallo

Ist es gesetzeskonform, wenn die Überstunden die normale Arbeitszeit um ein vielfaches übersteigt?

Wenn einer also einen Arbeitsvertrag von 5 Stunden in der Woche hat, aber 15 Stunden und mehr in der Woche arbeitet? Diese Überstunden werden ‚irgendwann‘, je nachdem, aber spätestens bei Kündigung bezahlt.

(Dass sie gar nicht bezahlt werden, diese Gefahr besteht eigentlich nicht)

Viele Grüße

Guten Morgen,

Unvorhersehbare Ereignisse
Also so weit ich weiß ist es so, dass die 400,00€ Grenze nur auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse überschritten werden darf und das auch nur in ZWEI Monaten im Jahr. (Unvorhersehbar wäre bspw. wenn ein Kollege plötzlich erkrankt oder so etwas, aber zb. NICHT bei Urlaub, Kur, jährlichem Weihnachtsgeschäft usw). Sollte es mehr als zwei mal jährlich sein oder eben bei einem vorhersehbarem Ereignis so wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.
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Einmalzahlungen (zb.: Weihnachtsgeld)
Bei Einmalzahlungen/Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld/ Urlaubsgeld darf eine jährliche Grenze von 4.800,00€ nicht überschritten werden.

Das heißt also wenn jeden Monat genau die 400,00€ gezahlt wurden ist eine Zahlung von Weihnachtsgeld nicht mehr möglich.
(400,00€ * 12Monate = 4.800,00€) Sind jedoch monatlich immer nur 370,00€ gezahlt worden (370,00€ * 12Monate = 4.440,00€) so bleibt zur jährlichen Grenze (4.800,00€ - 4.440,00€) eine Differenz von 360,00€. Diese Differenz kann dann zur Zahlung von Weihnachtsgeld genutzt werden.

Wird jedoch Weihnachtsgeld geazahlt, obwohl immer 400,00€ gezahlt wurden und die jährliche Grenze wird überschritten so wird auch hier das Arbeitsverhältnis sozialversicherungspflichtig.
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Saisonarbeit
Eine Ausnahme gibt es allerdings noch, so weit ich weiß und zwar ist das die Saisonarbeit. Angenommen man arbeitet nur im Winter zur Skisaison, dann ist es erlaubt auch mehr zu verdienen in der Zeit, solange wieder die jährliche Grenze von 4.800,00€ eingehalten wird.
Muss aber meies Wissens nach vorher im Arbeitsvertrag festgelegt werden das es sich um Saisonarbeit handelt.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen,
Liebe Grüße Jessica

Hallo

Also so weit ich weiß ist es so, dass die 400,00€ Grenze nur auf Grund unvorhersehbarer Ereignisse überschritten werden darf

Nun ja, es handelt sich um einen Job für 5 Stunden in der Woche, da beträgt die Grundvergütung ca. 250,- Euro.

Die Überstunden werden ja in der Regel nicht oder nur teilweise ausbezahlt, sondern nur auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt.

Viele Grüße

Hi,

keine fachliche Meinung, aber wenn der AN mind. doppelt soviel arbeitet als er vertraglich muss und akzeptiert, dass das irgendwann mal bezahlt wird , sollte er sich dringend Gedanken über das AN/AG-Verhältnis machen.

Der Hinweis, dass eine gar-nicht-Zahlung ausgeschlossen ist, sollte jedem AN in der heutigen Zeit im Halse stecken bleiben.

Wenn der AG morgen pleite macht (der Grund ist hier jetzt mal irrelevant), dann bekommt der AN auch kein Geld!

Der hier geschilderte Fall klingt doch sehr nach Ausbeutung und Dummverkaufen des AN.

Gruss

Hi

keine fachliche Meinung, aber wenn der AN mind. doppelt soviel arbeitet als er vertraglich muss und akzeptiert, dass das irgendwann mal bezahlt wird , sollte er sich dringend Gedanken über das AN/AG-Verhältnis machen.

Nun ja, der AN fährt auf jeden Fall besser dabei, als wenn er diese Überstunden nicht machen würde. Irgendwann kriegt er ja das Geld.

Wenn der AG morgen pleite macht …

Dieser AG macht nicht pleite …

Viele Grüße

Hi,

na den AG will ich sehen, der vor einer Pleite sicher ist!

Da bewerbe ich mich sofort!

Selbst der Staat ist vor einer Pleite nicht sicher. Siehe dazu mal die aktuellen Diskussionen über Island und Co.

Gruss