Guten Tag,
ich habe heute meine Kündigung von meiner Zeitarbeitsfirma erhalten,da ich in dem Betrieb,wo ich gearbeitet habe,nicht mehr weiter Arbeiten kann.(Keine Aufträge)
Jetzt habe ich die Stunden immer schön mit 35 Std die Woche mit der Zeitarbeitsfirma abgerechnet,habe aber Überstunden geleistet,die aber nur im System von der Firma auftauchen,in der ich beschäftigt war.Die Zeitarbeitsfirma hat davon nix gesehen.
Ich kann sie belegen und angeordnet waren sie auch.Sollte sie nicht bei der Zeitarbeitsfirma angeben,weil sie für die Zeit zum Ende des Projektes als Überstunden abgefeiert werden sollten.Kann ich nun die Auszahlung der Überstunden von der Firma wo ich gearbeitet habe verlangen,vielleicht auch einklagen oder kann ich es auch gleich vergessen??Danke schonmal für die Antworten!!
Hallo,
es gilt: Nur vom Kunden bestätigte Stunden können berechnet werden und nur deine Zeitarbeitsfirma kann dir Gehalt zahlen, nicht der Kunde/Entleiher. Hat der Entleiher dir die Überstunden auf einem Tätigkeitsnachweis per Unterschrift oder elektronisch bestätigt und du besitzt einen Nachweis (Durchschlag), müssen dir die Stunden vom Arbeitszeitkonto mit der letzten Gehaltsabrechnung ausgezahlt werden. Die sogenannten Garantiestunden (35 pro Woche) führen ja dazu, daß dein Arbeitszeitkonto im Idealfall leicht anwächst.
Wenn du das leider nicht schriftlich hast und auf deinen Gehaltsabrechnungen auch immer nur die Garantiestunden berechnet wurden (ohne AZK-Aufbau) hast du leider keinen Nachweis.
Ich schlage vor, daß du mit deinem zuständigen Disponenten offen darüber sprichst, schließlich entsteht der Zeitarbeitsfirma für die nicht berechneten Stunden ebenfalls ein Gewinnverlust.
Viel Erfolg!
Hallo,
Ihr Arbeitgeber ist ausschließlich die Zeitarbeitsfirma, die dann auch für die Bezahlung der Überstunden zuständig ist. Das von Ihnen nur angedeutete Verhalten ihrer Zeitarbeitsfirma deutet auf arbeitsrechtliche Unkorrektheiten hin. Grundsätzlich ist der Tarifvertrag der Zeitarbeitsfirma ausschlaggebend für Ihren Vergütungsanspruch. Auch wenn Überstunden zwischenzeitlich auf einem Überstundenkonto gebucht worden sein sollten, müssen sie bei einem Ausscheiden durch die Zeitarbeitsfirma abgegolten werden. Sollte die Kündigung bereits ausgesprochen sein, empfehle ich auf jeden Fall Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Das kostet Sie als Arbeitnehmer zunächst keinen Cent. Es besteht für die ersten beiden Termine auch kein Anwaltszwang. Sollten Sie auf eine Wiedereinstellung hoffen und ihr jetziger Arbeitgeber damit drohen, dass Sie sich bei Klageerhebung eine Wiedereinstellung von der Backe putzen können, dann können Sie diesen „Arbeitgeber“ eh vergessen, dann müssen sie erst recht klagen. Sie müssen sogar klagen, denn wenn sie Pech haben, kommt ein cleverer Mitarbeiter des Arbeitsamtes (jetzt BA) später auf die Idee, die nicht eingeklagten Lohnansprüche mit ihrem Anspruch auf Arbeitslosengeld
zu Ihren Lasten zu verrechnen.
Auf eine Kleinigkeit möchte ich noch hinweisen. Überstunden fallen oft schon ab der 36. Arbeitsstunde an, Überstundenzuschläge jedoch meist erst ab der 41. Stunde. Achten Sie also genau darauf, dass alle geparkten Überstunden ausbezahlt werden und zusätzlich alle Überstundenzuschläge, auf die Sie laut Ihres Tarifvertrages ebenfalls Anspruch haben. Sollte Ihre Firma sich weigern, diese Zahlungverpflichtungen zu erfüllen, können Sie zusätzlich mit Antrag auf Konkurs
drohen. Denn jeder Gläubiger, also auch Sie, kann bei Zahlungsunfähigkeit der Firma beim zuständigen Amtsgericht einen Konkursantrag stellen. Denn sollte Ihr Arbeitgeber ernste Zahlungsschwierigkeiten haben, dürfen Sie sich nicht weiter mit Versprechungen hinhalten lassen. Denn im Konkursfall haben sie drei Monate lang Anspruch auf Konkursausfallgeld durch das Arbeitsamt. Dieser Anspruch gilt ab dem sogenannten Konkurstag, das ist der Tag an dem der Konkursantrag beim Amtsgericht gestellt wird. Wenn der Arbeitgeber Sie dagegen mit Versprechungen und Nichtzahlung von Lohn hinhält, fällt der dann angefallenen Lohnanspruch später in die Konkursmasse und sie haben dann im Allgemeinen umsonst gearbeitet.
Wenn Sie mir noch konkretere Angaben liefern, berate ich Sie gerne weiter.
dieri
Hallo,
naja das Problem ist, dass die geleisteten Stunden nicht bei Ihrem Arbeitgeber also der Zeitarbeitsfirma erfasst wurden. Demnach wurden sie auch nicht von der Firma wo Sie gearbeitet haben an die Zeitarbeitsfirma bezahlt. Zwischen der Firma wo Sie gearbeitet haben und Ihnen besteht keinerlei Vertrag wo die Vergütung der Stunden vereinbart wurde. Daher steht Aussage gegen Aussage. Sie könnten versuchen die Vergütung der Stunden einzuklagen, aber ob das sehr gewinnversprechend ist denke ich eher weniger.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine positivere Antwort geben kann.
Ich wünsche Ihnen trotzdem weiterhin viel Erfolg.
Hallo,
entschuldige bitte die späte Antwort. Aber da ich nicht jeden Tag online bin, habe ich die Anfrage erst jetzt gesehen.
Wenn die Zeitarbeitsfirma nichts von diesen Überstunden wusste, sieht es sehr schlecht aus. Sie hat für diese Stunden vom Kunden kein Geld erhalten, also können sie Dir auch keins dafür zahlen.
Such das Gespräch mit Deinem Einsatzleiter. Hoffentlich hast Du wenigstens einen Ausdruck der Stechuhr, auf dem die Überstunden vermerkt sind. Weise auf die Vereinbarung hin und bestehe darauf, die Stunden in welcher Form auch immer, zu erhalten. Freizeitausgleich oder ausbezahlt.
Dann muss der nächste Schritt unbedingt das Gespräch mit Deiner Zeitarbeitsfirma sein. Rede Klartext, was der Kunde von Dir erwartet hat (keine Überstunden schreiben und später intern abfeiern). Denn selbst wenn Du jetzt die Überstunden als Freizeit bis zum letzten Arbeitstag abfeierst, muss dass die Zeitarbeitsfirma wissen. Sonst können sie Dir die Stunden nicht zahlen.
Sollte alles den Bach runtergehen, hoffe ich, dass zwischen dem letzten Arbeitstag beim Kunden bis zum Inkrafttreten der Kündigung noch genügend Zeit liegt, die wenigstens annährend Deine Anzahl der Überstunden deckt. Diese Zeit würdest Du von der Zeitarbeitsfirma als „Einsatzfreie Zeit“ mit 7 Std. pro Tag vergütet bekommen. Allerdings wird hier Dein restlicher Urlaubsanspruch sowie Deine Überstunden aus alten Einsätzen vorrangig abgezogen.
Wenn Du das nächste Mal bei einer anderen Zeitarbeitsfirma arbeitest, lass Dich auf solche Spielchen nicht mehr ein. Ein Rumschieben der Zeiten innerhalb eines Monats ist noch soweit in Ordnung, wie es für Dich in Ordnung ist. Am Ende des Monats sollten die restlichen Überstunden notiert werden. Zum einen bist Du, wenn Dir was auf dem späteren Heimweg passiert, nicht versichert. Zum anderen bringst Du Dich selbst um Deinen Überstundenzuschlag und um Deinen Lohndurchschnitt im Urlaubs- und Krankheitsfall.
Ich drück Dir die Daumen!
Viel Erfolg und viele Grüße
smegffm