Hallo Saskia128,
das klingt für mich nicht sehr plausibel.
Wenn Frau M. Überstunden geleistet hat und einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich dieser Überstunden hat, kann sie das auch einfordern - ohne dass das die Schuld / Verantwortung von Frau E. ist.
Wer ist denn in der Firma verantwortlich für dafür, die Überstunden zu notieren? Wenn das im Verantwortungsbereich von Frau E. liegt, hat sie nichts Verkehrtes gemacht.
Eine Datenschutz-Problematik kann ich hier nicht erkennen. Die Daten (Anzahl der Überstunden) „gehören“ doch der Mitarbeiterin, die die Überstunden gemacht hat.
Der Einzige, der den Schutz dieser Daten also einfordern kann, ist die Mitarbeiterin selbst. Der Chef kann sich hier nicht auf Datenschutz berufen. Etwas anderes wäre es natürlich, wenn Frau E. die Daten anderer Mitarbeiter an die Gekündigte weitergegeben hätte. Aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.
Also völliger Quatsch. Selbst eine Abmahnung hierzu sollte Frau E. sich nicht gefallen lassen, wenn das Überstunden-Zählen in ihren Aufgabenbereich fällt.
Wenn der Chef ein Problem damit hat, dass die Mitarbeiterin Frau M. die geleistete Arbeit bezahlt haben möchte, sollte er sie auffodern, ihre Überstunden in Form von Freizeit „abzubummeln“. Wenn er das nicht geregelt bekommt, ist das sein Problem - nicht das von Frau E.
Also: Wenn der Chef sich nicht wieder beruhigt und zu arbeitsrechtlichen Schritten (Kündigung oder Abmahnung) greift, sollte Frau E. unbedingt einen Anwalt einschalten, der diesem Ansinnen einen Riegel vorschiebt.
Viele Grüße
tinastar