Überstunden > Datenschutz?

Frau M. erhielt am 23. Juli ihre Kündigung (während der Probezeit) mit der Frist zum 31. August.

Am 24. Juli rief Frau M. im Büro der Firma an um Auskunft über ihre geleisteten Stunden/Überstunden zu erhalten. Frau E. übermittelte Frau M. per Mail die Zahl der Überstunden.

Der Chef droht nun Frau E. mit fristloser Kündigung (wegen Missachtung des Datenschutzes ???), falls Frau M. mit dieser Mail zu einem Anwalt geht und die Überstunden einfordern wird.

Was könnt ihr mir dazu sagen?

Hallo,
die Stundenleistung von Frau M. gehört zu ihren personenbezogenen Daten, sie hat einen Rechtsanspruch darauf, dass ihr diese Daten mitgeteilt werden.
Insofern ist es legitim, dass sie die Daten von der Firma einfordert.
Ich kann bei Frau E. keinen Verstoß gegen Datenschutzrecht feststellen (was anzumeckern wäre, ist die Übermittlung der Daten per E-Mail, aber das ist ja auf Anforderung der Frau M. so geschehen).

Zum arbeitsrechtlichen Aspekt kann ich nichts sagen.
Als langjähriges Mitglied im Personalrat wundere ich mich aber über keine Dummheit aus der Chefetage mehr…

Gruß
Otto

Hallo,

nur ruhig Blut!!

Ich schlimmsten Fall kann Frau E. eine Abmahnung erhalten.
Ich habe aber noch ein paar Fragen:

Ist Frau E. mit der Bearbeitung der Personaldaten wie Zeiterfassung beauftragt?
War die Mailadresse die private Adresse von Frau M.?

Wenn Frau E. für die Zeiterfassung zuständig ist, dann darf sie auch Auskünfte an Mitarbeiter weitergeben. Hierzu hat der (auch gekündigte AN) einen Anspruch.

Wenn die Mail an die private Adresse ging, ist auch alles ok.
Zudem, warum ollte Frau M. zum Anwalt gehen, sie wurde doch während der Probezeit fristgerecht gekündigt.

Also alles etwas ruhiger betrachten und nicht nervös werden.
Einer schriftlichen Abmahnugn würde ich widersprechen, eine mündlichen Ermahnung sollte man kommentarlos runterschlucken.

LG
Trotzkopf

Hallo Saskia128,

nun, obwohl hier Frau E. explizit gegen die betriebliche Geheimhaltungsoflicht verstoßen hat kann Ihr allerdings keine Kündigung wegen der Missachtung des Datenschutzes ausgesprochen werden. Dafür ist die Beweislage etwas zu Fadenscheinig. Schon gar nicht wenn eine ehemalige Mitarbeiterin zu recht eine Auskunft ihrer geleisteten Mehrarbeit in Erfahrung bringen will. Das ist schon eine Sache für einen juristischen Beistand. Ein Arbeitsrechtler sollte er schon sein.

Der Datenschutzbeauftragte

Hallo,

leider wird immer wieder unter Hinweis auf den Datenschutz versucht, eine „eigene Suppe“ zu kochen. Überstunden sind zu erstatten. Sie sollten daher auf diese Drohung nicht eingehen. Datenschutz ist bei der Bitte, die Überstunden mitgteilt zu erhalten, nicht betroffen.

Gruss Siegfried

Schauen sie in Ihrem Arbeitsvertrag nach. sicher steht dort etwas über die Überstunden drin.

Hallo Saskia128,

das klingt für mich nicht sehr plausibel.

Wenn Frau M. Überstunden geleistet hat und einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich dieser Überstunden hat, kann sie das auch einfordern - ohne dass das die Schuld / Verantwortung von Frau E. ist.

Wer ist denn in der Firma verantwortlich für dafür, die Überstunden zu notieren? Wenn das im Verantwortungsbereich von Frau E. liegt, hat sie nichts Verkehrtes gemacht.

Eine Datenschutz-Problematik kann ich hier nicht erkennen. Die Daten (Anzahl der Überstunden) „gehören“ doch der Mitarbeiterin, die die Überstunden gemacht hat.
Der Einzige, der den Schutz dieser Daten also einfordern kann, ist die Mitarbeiterin selbst. Der Chef kann sich hier nicht auf Datenschutz berufen. Etwas anderes wäre es natürlich, wenn Frau E. die Daten anderer Mitarbeiter an die Gekündigte weitergegeben hätte. Aber das scheint hier nicht der Fall zu sein.

Also völliger Quatsch. Selbst eine Abmahnung hierzu sollte Frau E. sich nicht gefallen lassen, wenn das Überstunden-Zählen in ihren Aufgabenbereich fällt.

Wenn der Chef ein Problem damit hat, dass die Mitarbeiterin Frau M. die geleistete Arbeit bezahlt haben möchte, sollte er sie auffodern, ihre Überstunden in Form von Freizeit „abzubummeln“. Wenn er das nicht geregelt bekommt, ist das sein Problem - nicht das von Frau E.

Also: Wenn der Chef sich nicht wieder beruhigt und zu arbeitsrechtlichen Schritten (Kündigung oder Abmahnung) greift, sollte Frau E. unbedingt einen Anwalt einschalten, der diesem Ansinnen einen Riegel vorschiebt.

Viele Grüße
tinastar

Hallo Saskia 128,
ich sehe hier keinen Mißbrauch des Datenschutzes, da diese Daten die eigenen Daten von Frau M sind und ihr zustehen.
wannsee

Kommt ganz darauf an, ob Frau E. Die Mail von Zuhaus aus geschickt oder Ueber den Arbeits- Pc und ob die Stunden fuer jeden einsehbar(z.B. Dienstplan gross ausgehaengt ect)

Denn , wenn nicht und Frau E. hat vielleicht im Pc, oder.Dienstbuch oder aehnlichem Einblick genommen, um dann auch noch die Ueberstunden auszurechnen, dann bekommt sie zu recht Schwierigkeiten.

Da sollte Frau E. auf jeden Fall zum Anwalt gehen. Diese Kündigung ist vermutlich unwirksam (meine ich) und wird wohl für den Chef eine gehörige Abfindung für Frau E bedeuten. Das ist meiner Meinung schon fast Nötigung. Unter so einem Chef sollte man überlegen freiwillig zu wechseln (Empfehlung für Frau E.)

Kann mir auch nicht vorstellen, dass es gegen das Datenschutz gesetzt verstößt wenn man sich seine Überstunden abruft. Ich glaube sogar (nicht wissen!), das die Personaler verpflichtet sind auf Fragen des Personals bzgl. der Arbeitsstunden zu antworten. Nunja außerdem wird das wohl kaum vorher verboten worden sein also woher sollte der Personaler wissen das der Chef dies nicht möchte oder? Denke Frau E hat bei einer drohenden Kündung sehr gute Chancen, dass die Kündigung unwirksam ist.

Hallo,
da spielt ja wohl was anderes als der Datenschutz eine Rolle. Hängt aber von diversen Faktoren ab, die man hier nicht pauschal beantworten kann.
Frau E. Sollte sich dringend
einen Anwalt nehmen.wegen BDSG sollte das kein Problem sein, Aberdeen Chef findet Sofortmaßnahme Eues.
Gruß
Ulliyo

Leider kann ich die Frage nicht beantworten. Ist Fr. E. berechtigt Auskunft zugeben?

Leider kann ich die Frage nicht beantworten. Ist Fr.E berechtigt Auskunft zu geben?

hallo,
hier handelt es sich nicht um Datenschutz rechtsrelevante Übermittlung an Betriebsangehörige.
Ergo, fristlose Kündigung anfechtbar.
MFG
SN

Sorry, kann leider nicht helfen, kann mir nur denken, dass ev. im AV steht, dass im Fallse eine Kündigung die Überstunden NICHT bezahlt werden.