Ich arbeite in einer Firma die Kassenbedarf verkauft ,mit 35 Wochenstunden , ist so im Vertrag festgelegt . Jetzt haben meine 2 Chefs spontan festgelegt , das ab sofort von jedem Mitarbeiter Überstunden zu leisten sind und das so lange , wie es der Chef sagt. Kann er das einfach so verlangen, auch wenn es bezahlt wird ? Auch wurde von Chefs Seite darauf hingewiesen das Private Termine zu verschieben sind , ohne Rücksicht auf irgendwelche Termine und so . Im Arbeitsvertrag steht nichts von Überstunden . Wie ist da Rechtslage ??? Es ist ein Callcenter
Selbstverständlich kann der AG von seinen Mitarbeitern bei Bedarf im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes auch die (bezahlte) Leistung von Überstunden verlangen.
Gibt es einen Betriebrat, dann kann der notfalls widersprechen.
Nein.
Hallo.
Selbstverständlich kann der AG von seinen Mitarbeitern bei Bedarf im Rahmen des
Arbeitszeitgesetzes auch die (bezahlte) Leistung von Überstunden verlangen
Das ist - trotz Brustton der Überzeugung - falsch!
Wenn es keine Regelung über Überstunden gibt in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung, muß der AN erstmal keine Überstunden machen - außer in Not- und Ausnahmefällen.
Auf keinen Fall aber generell, nur weil der Chef sich das so wünscht.
Gruß
Christian
Hallo,
grundsätzlich darf ein Arbeitgeber auch Mehrarbeit oder Überstunden anordnen. Natürlich nur innerhalb des Rahmens des Arbeitszeitschutzgesetzes.
Er sollte dies mindestens drei Tage vorher ankündigen. Auch den Umfang und die Dauer. Aber dies wird in der Praxis wohl nicht immer so umgesetzt werden.
MFG
iris
Falsches wird nicht richtiger…
… durch Wiederholung. Schon Dein Vorschreiber hat diesen Unsinn verblasen und wurde korrigiert.
Hallo,
Hallo,
grundsätzlich darf ein Arbeitgeber auch Mehrarbeit oder
Überstunden anordnen.
Grundsätzlich eben nicht, sondern nur in Notfällen:
http://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Uebe…
Natürlich nur innerhalb des Rahmens des
Arbeitszeitschutzgesetzes.
Was soll das denn sein ?
Es gibt entweder ein Arbeitszeitgesetz (ArbZG) oder ein Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Damit Du mal die Unterschiede kennenlernen kannst:
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/index.html
Er sollte dies mindestens drei Tage vorher ankündigen.
Woher hast Du diese „Weisheit“?
Auch
den Umfang und die Dauer. Aber dies wird in der Praxis wohl
nicht immer so umgesetzt werden.
Ja, das glaube ich in Bezug auf Deinen Betrieb sofort, wenn da im Personalbereich soviel fundiertes Nichtwissen herrscht.
MFG
Kopfschüttelnd
iris
Wolfgang