Hallo,
wenn jemand bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet, einen 35std.
Vertrag unterschrieben hat und auf seinem Zeitkonto stehen
unter Soll 8Std. pro Tag, sprich 40Std. die Woche, hat er dann
Anspruch auf die Differenz der 5Std. als Überstunden?
es kommt auf den Vertrag an. Üblicherweise legen die ZAF einen Tarifvertrag zu Grunde, wonach diese Stunden dann auf ein Arbeitszeitkonto „gebucht“ werden und in Freizeit abgegolten werden.
Überstunden werden in diesen Verträgen meist erst ab der 48. Wochenstunde anerkannt und ein Zuschlag gezahlt.
Angenommen die Zeitarbeitsfirma sagt der Arbeitgeber bei dem
man ausgeliehen ist, hat angewiesen der Arbeiter hat halt ein
Soll von 40Std., ist dann die Zeitarbeitsfirma oder die
Leihfirma verantwortlich?
Normalerweise steht in diesen Verträgen auch drin, dass sich die Arbeitszeit nach dem Entleihbetrieb richtet.
Immerhin hat der Arbeitnehmer den
Vertrag doch bei der Zeitarbeitsfirma, nicht bei der Leihfirma
unterschrieben. Es gehen ja sozusagen 5 Überstunden die Woche
„flöten“ und werden als normale Arbeitszeit verschrieben.
Wie gesagt, sind das in den meisten Verträgen keine klassischen „Überstunden“. Und flöten gehen sie nur dann, wenn man - wie oft üblich - und mE unzulässig gezwungen wird, den Freizeitausgleich in Zeitzen zu nehmen, in denen kein Einsatz möglich ist.
Weiss jemand wie es sich da verhält?
Danke im Voraus für eure Posts.
Ein Blick in den Vertrag und darauf, auf welchen Tarifvertrag evtl. Bezug genommen wird. Der Vertrag zw. BZA und DGB ist mW momentan nicht gültig. Evtl. würden dann die Bedingungen nach AÜG gelten und somit auch das Equal Pay.
Aber da bin ich mir nicht ganz sicher!!!
Diese Materie (Tarifrecht Bezugnahmeklausel etc.) ist recht komplex und da steige ich noch nicht ganz durch.
TM